5172/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Neubau der Österreichischen Botschaft in Berlin

Wie aus dem Kapitel „Nutzung von Liegenschaftsobjekten“ im  Bericht des Rechnungshofes 2014/8 hervorgeht, „hat das BMEIA in Berlin im Jahr 1996 für die Republik Österreich ein Grundstück um 9,30 Mio. EUR zur Errichtung einer diplomatischen Vertretung angekauft. Die Baudurchführung und Finanzierung erfolgte durch die Bundesimmobilien GmbH, der das Recht der Fruchtnießung übertragen wurde. Die Bundesimmobilien GmbH errichtete in der Folge um 21,70 Mio. EUR ein Botschaftsgebäude (Amt mit 3.529 m2 Nettonutzfläche, Residenz mit 1.573 m2 Nettonutzfläche, vier Amtswohnungen). Im Dezember 2012 löste das BMEIA das Miet– und Pachtverhältnis mit der Bundesimmobilien GmbH einvernehmlich auf und leistete dafür eine Abschlagszahlung in Höhe von 12,90 Mio. EUR. Die Ausgaben des BMEIA für die Anmietung der Liegenschaft beliefen sich von 2002 bis 2012 auf rd. 18,57 Mio. EUR. Durch die Abschlagszahlung wurden Belastungen des BMEIA für die Folgejahre in Höhe von 1,89 Mio. EUR jährlich (Mietausgaben des BMEIA 2011) reduziert.

Von den vier Amtswohnungen im Botschaftsgebäude war eine Amtswohnung (116 m2) an einen Lokalangestellten vermietet; zwei Amtswohnungen (61 m2 bzw. 34 m2) standen Hauspersonal des Botschafters zur Verfügung; eine Amtswohnung (168 m2) wurde als Start– und Gästewohnung verwendet. Für den Erstzugeteilten an der Österreichischen Botschaft in Berlin hatte das BMEIA seit Dezember 2006 eine externe Amtswohnung (275 m2) um rd. 49.000 EUR (Jahresmiete 2012) angemietet.“

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

1.    Standen beim Ankauf des Grundstücks Preis und Fläche in einem akzeptablen, ortsüblichen Verhältnis?

2.    Wie hoch war der Preis pro Quadratmeter?


3.    Welche Gründe bewogen das BMEIA die Baudurchführung und die Finanzierung der Bundesimmobilien GmbH usufructuarisch zu übertragen?

4.    Wie wurde die ausführende Baufirma ausgewählt?

5.    Wer war der Bauträger, wer Generalunternehmer?

6.    Wie setzen sich die Baukosten von 21,70 Mio. € im Einzelnen zusammen?

7.    Wie hoch war das Architektenhonorar?

8.    Wie hoch war das an die Bundesimmobilien GmbH  entrichtete  Mietentgeld insgesamt?

9.    Wieviele Monate wurde Miete gezahlt?

10. Welche Gründe bewogen das BMEIA  das Miet– und Pachtverhältnis mit der Bundesimmobilien GmbH im Dezember 2012 aufzulösen?

11. Wie setzt sich die daraufhin geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 12,90 Mio. € im Einzelnen zusammen?

12. Warum wurde die größte der vier vorhandenen Amtswohnungen mit 168 m2  als Start– und Gästewohnung verwendet, anstatt vom Österreichischen Botschafter selbst genutzt zu werden?

13. Wie wurde und wird die 1.573 m2 große Residenz genutzt, wenn nicht als Amtswohnung des Erstzugeteilten?

14. Was bewog den Österreichischen Botschafter die vorhandene, 168 m2 große Amtswohnung nicht selbst zu nutzen, sondern stattdessen im Dezember 2006 eine externe Amtswohnung mit 275 m2 um rd. 49.000 EUR (Jahresmiete 2012) anzumieten und sein Hauspersonal in den beiden kleineren Amtswohnungen in der Botschaft zurückzulassen?

15. Halten Sie die Vorgangsweise des Österreichischen Botschafters in Bezug auf seine Wohnverhältnisse für angebracht?

16. Halten Sie die gewählte Vorgangsweise bei der Errichtung und dem Betrieb der ÖB Berlin mittels Grundstückskauf durch das BMEIA, dann usufructuarische Überlassung zur Errichtung und Finanzierung an die Bundesimmobilien GmbH, von der dann das Gebäude gemietet wird, nur um es (erst) nach zehn Jahren mit einer hohen Abschlagszahlung zu erwerben, für die steuerschonenste?

17. Warum wurde bei einem so aufwendigen Projekt wie der Errichtung eines neuen Botschaftsgebäudes der Republik Österreich in Berlin nicht von Anfang an auf mögliche Nutzungsgemeinschaften mit anderen Staaten nach dem Vorbild der „nordischen Botschaft“ Bedacht genommen?