5173/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Gefahr durch hormonwirksame Chemikalien

 

Im aktuellen, zehnten Umweltkontrollbericht (siehe dazu http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltkontrolle/2013/ukb2013_11_chemikalien.pdf) wird unter anderem auf das Thema der Chemikalien und deren Einflüsse auf die Umwelt eingegangen.

 

So heißt es eingangs wie folgt:

„Im Laufe seines Lebens kommt ein Mensch mit bis zu 70.000 unterschiedlichen chemischen Produkten in Kontakt (MARQUARDT & SCHÄFER 2004). Je nach Ver-wendung der chemischen Substanzen dienen Chemikalien-, Biozid-Produkte- oder Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung dazu, unerwünschte Wirkungen möglichst zu verhindern und damit ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu erreichen.“

 

Der Kontakt entsteht durch den Wasserkreislauf (Abwasser – Kläranlagen – Grundwasser – Haushalt) und wird kaum wahrgenommen. Niemand kennt die Langzeitwirkungen und das Verhalten der Natur (wie viele Substanzen verträgt die Umwelt, wo und wie lange werden diese gespeichert, etc.). Chemikalien und Arzneimittelrückstände müssen aus den Kreisläufen ferngehalten werden, denn heute noch können Rückstände von Stoffen nachgewiesen werden, welche bereits seit langem verboten sind.

 

Weiters wird im Umweltkontrollbericht geschrieben:

„Obwohl die hormonelle Wirksamkeit mancher Chemikalien bereits seit Langem bekannt ist, sind Mensch und Umwelt nach wie vor einer Reihe von hormon-wirksamen Substanzen ausgesetzt. Das Ausmaß der Belastung ist jedoch schwer abzuschätzen, da diese über unterschiedliche Produkte und Aufnahmepfade in Mensch und Umwelt gelangen). Daher ist es notwendig, auf nationaler Ebene gemeinsame Strategien mit allen Stakeholdern zu entwickeln und umzusetzen.

„Die Stockholmer Konvention (UNEP; UN 2001; umgesetzt mit POP-VO (EG) 850/2004) hat das weltweite Verbot von besonders gefährlichen (z.B. krebser-regend, neurotoxisch oder hormonwirksam), langlebigen, organischen Schadstoffen (POPs – persistent organic pollutants) zum Ziel.

Zur Wirksamkeitskontrolle der Stockholmer Konvention wurde 2004 ein interna-tionales Monitoringprojekt eingerichtet (MONARPOP77; BMLFUW 2009b). Im Rahmen dieses Projekts wurden Belastungen des Alpenraums mit persistenten [Anmerkung: persistent = schwer abbaubar]  und anderen organischen Schadstoffen  festgestellt. Die Alpen dienen als Barriere für Schadstoffe, die über weite Strecken in der Luft transportiert werden. Daher sind in den alpinen Randlagen die Konzentrationen der POPs höher.

Hormonwirksame Chemikalien können bei Menschen unterschiedliche Auswirkungen – von Unfruchtbarkeit bis zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen – haben; bei manchen Tieren gefährdet ihre Aufnahme ganze Populationen (z. B. bei Fischen, deren Fortpflanzung durch Verweiblichung männlicher Fische gefährdet sein kann). In welchem Konzentrationsbereich diese Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben und wie diese identifiziert werden können, ist jedoch schwer feststellbar. Die Pflanzenschutzmittel-Verordnung sowie die Biozid-Produkte-Verordnung lassen den Einsatz hormonwirksamer Stoffe in Zukunft entweder nicht mehr zu oder schränken ihn stark ein.

Durch die EU-Verordnung „REACH“ wurden laut Umweltkontrollbericht bis 31. August 2012 bei der Chemikalienagentur 485 Registrierungsdossiers zu 288 Stoffen aus Österreich eingereicht.

 

Dazu ist weiters zu lesen:

„Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich zwei bis drei Stoffe anhand der von den Unternehmen angegebenen Information zu bewerten und für weitere zwei Stoffe pro Jahr Grundlagen für den Zulassungsvorgang auszuarbeiten. Durch diese Maßnahmen sollen sehr gefährliche Chemikalien durch ungefährlichere Alternativen ersetzt werden und Chemikalien mit hohem Gefährdungspotenzial sukzessive vom Markt verschwinden.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurde die erwähnte Strategie auf nationaler Ebene bereits erarbeitet?

2.    Wenn ja, wie sieht diese im Detail aus und welche Institutionen bzw. Personen (die genannten Stakeholder) haben daran (mit-)gearbeitet?

3.    Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

4.    Laut dem Monitoringprojekt wurden im Alpenraum – also auch in Österreich – Belastungen durch POPs festgestellt. Um welche Schadstoffe handelte es sich hierbei im Detail?

5.    Gibt es in Österreich noch Substanzen, welche durch die „Stockholmer Konvention“ verboten werden müssten?

6.    Wenn ja, um welche Schadstoffe handelt(e) es sich mit welchen Auswirkungen und wie lange waren diese bisher im Umlauf?

7.    288 Stoffe wurden bei der Chemikalienagentur aus Österreich eingereicht. Wie viele davon sind bedenklich oder gar gefährlich?

8.    Um welche Chemikalien bzw. Stoffe handelt es sich hierbei und von welchen Unternehmen?

9.    Werden die Stoffe nur nach den Informationen bewertet, welche die Herstellerfirmen / Unternehmen zur Verfügung stellen, oder werden diese Stoffe auch von einer Behörde oder unabhängigen Institution untersucht?

10. Weshalb werden nur zwei bis drei Stoffe pro Jahr untersucht, obgleich bis August 2012 bereits 288 Stoffe eingereicht wurden und Chemikalien mit hohem Gefährdungspotenzial nicht nur sukzessive sondern sofort vom Markt entfernt werden müssten?

11. Welche Ergebnisse brachten die im Umweltkontrollbericht erwähnte PSM-Verordnung und die Biozid-Produkte-Verordnung im Bezug auf die Zulassung von hormonwirksamen Stoffen?