5177/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend rechtliche Beurteilung und Konsequenzen für fehlende Wildschadensberichte seit dem Jahr 2011

 

 

§ 16 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 zur "Waldverwüstung“ lautet:

"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat

jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und insbesondere

der flächenhaften Gefährdungen des Bewuchses durch Wild, die Gutachtertätigkeit

der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg,

gegliedert nach Bundesländern, im Internet zu veröffentlichen."

 

Durch das Veröffentlichen der Zahlen, Daten und Fakten kann die Jägerschaft sowie

der Land- und Forstwirt auf die Problemlage vermehrt und aktiv aufmerksam

gemacht werden.

 

Die o.g. Wildschadensberichte wurden seit dem Jahr 2011 durch die jeweiligen Bundesminister Berlakovich und Rupprechter nicht mehr veröffentlicht.

 

Erst nach Aufforderung mittels eines Entschließungsantrages ging ein Sammelbericht über die Jahre 2011, 2012, 2013 mit 6.5.2015 auf der Seite des BMLFUW unter http://www.bmlfuw.gv.at/publikationen/forst/wildschaden.html online.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise des Lebensministeriums (bzw. des jeweiligen Ministers) in Bezug auf die jahrelange Nicht-Veröffentlichung der Wildschadensberichte, konkret in den Jahren 2012, 2013 und 2014, aus rechtlicher Sicht?

2.    Es war offensichtlich durch das BMLFUW nicht gesetzeskonform, dass die Wildschadensberichte nicht veröffentlicht wurden. Welche  Maßnahmen und rechtlichen Konsequenzen setzen Sie angesichts des aufgedeckten Gesetzesverstoßes (§ 16 Abs. 6 Forstgesetz) hinsichtlich der jahrelangen Nicht-Veröffentlichung der Wildschadensberichte?