5177/J XXV. GP
Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend rechtliche Beurteilung und Konsequenzen für fehlende Wildschadensberichte seit dem Jahr 2011
§ 16 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 zur "Waldverwüstung“ lautet:
"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat
jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und insbesondere
der flächenhaften Gefährdungen des Bewuchses durch Wild, die Gutachtertätigkeit
der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg,
gegliedert nach Bundesländern, im Internet zu veröffentlichen."
Durch das Veröffentlichen der Zahlen, Daten und Fakten kann die Jägerschaft sowie
der Land- und Forstwirt auf die Problemlage vermehrt und aktiv aufmerksam
gemacht werden.
Die o.g. Wildschadensberichte wurden seit dem Jahr 2011 durch die jeweiligen Bundesminister Berlakovich und Rupprechter nicht mehr veröffentlicht.
Erst nach Aufforderung mittels eines Entschließungsantrages ging ein Sammelbericht über die Jahre 2011, 2012, 2013 mit 6.5.2015 auf der Seite des BMLFUW unter http://www.bmlfuw.gv.at/publikationen/forst/wildschaden.html online.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise des Lebensministeriums (bzw. des jeweiligen Ministers) in Bezug auf die jahrelange Nicht-Veröffentlichung der Wildschadensberichte, konkret in den Jahren 2012, 2013 und 2014, aus rechtlicher Sicht?
2. Es war offensichtlich durch das BMLFUW nicht gesetzeskonform, dass die Wildschadensberichte nicht veröffentlicht wurden. Welche Maßnahmen und rechtlichen Konsequenzen setzen Sie angesichts des aufgedeckten Gesetzesverstoßes (§ 16 Abs. 6 Forstgesetz) hinsichtlich der jahrelangen Nicht-Veröffentlichung der Wildschadensberichte?