5265/J XXV. GP

Eingelangt am 28.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend "Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus"

BEGRÜNDUNG

 

Im Verfassungsschutzbericht 2014 findet sich in Punkt 6 der Fachbeiträge ein „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ (Seite 63ff). Derzeit ist leider nur sehr wenig darüber bekannt.

 

„NATIONALER AKTIONSPLAN RECHTSEXTREMISMUS

Um  im  Sinne  des  Gesetzesauftrages  jeglichen  Bestrebungen  zur Wiederbelebung des Nationalsozialismus bereits in den Ansätzen zu begegnen, wird vom Bundesministerium für Inneres und den nachgeordneten Sicherheitsbehörden allen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln entgegengetreten. Die sicherheitsbehördlichen Verfolgungsmaßnahmen und die Umsetzung des Verbotsgesetzes brachten in den vergangenen Jahrzehnten weitestgehend den erwarteten behördlichen Erfolg. Neben konsequenter Repression werden dem Phänomen Rechtsextremismus eine Reihe gezielter Präventivmaßnahmen entgegengestellt. Darüber hinaus wird das sicherheitsbehördliche Vorgehen laufend evaluiert und an die Entwicklungen der unterschiedlichen rechtsextremistischen Milieus angepasst. Nicht zuletzt die rechtsterroristischen Straftaten des „NSU – Nationalsozialistischer Untergrund“ in Deutschland haben gezeigt, dass ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen der Behörden im Kontext Rechtsextremismus zwingend erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wurde in Österreich im Frühjahr 2013 ein wissenschaftliches Institut mit der Analyse der Ermittlungspraxis im  Bereich  Rechtsextremismus  beauftragt.  Ziel  des  Projekts  war die Prüfung und Erstellung von Vorschlägen für die Optimierung der Bearbeitung von Rechtsextremismus durch die Sicherheitsbehörden auf operativer Ermittlungs- sowie auf strategisch-präventiver Ebene. Im  Projektbeirat  waren  neben  ressort-internen  Expertinnen  und Experten auch das Justizministerium sowie in- und ausländische Autoritäten aus der Wissenschaft vertreten. Im Herbst 2013 wurde im Auftrag des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit ein „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ erstellt. In diesen flossen die Ergebnisse der o.a. Forschungsarbeit sowie jene der Expertendiskussion des Projektbeirates ein. Der Aktionsplan umfasst eine Reihe von BMI-internen Regelungen, wie z.B. Personalentwicklungsmaßnahmen und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im operativen Bereich wird u.a. eine Verstärkung der Ressourcen im Bereich der Internetermittlungen zum Rechtsextremismus vorgenommen werden. Weiters sind auch ein flächendeckender Einsatz von ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und -beamten in der Exekutive, eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Justiz, mit der Wissenschaft und mit der Zivilgesellschaft sowie die Erarbeitung von zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien zum Thema Rechtsextremismus vorgesehen. Der „Nationale Aktionsplan Rechtsextremismus“, mit dessen konkreter Umsetzung im Dezember 2013 begonnen wurde, ist ein gesamtheitliches und wirkungsorientiertes Vorhaben und stellt eine bedeutende Fortentwicklung des sicherheitsbehördlichen Vorgehens gegen den Rechtsextremismus dar.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Präventionsmaßnahmen haben das Bundesministerium für Inneres und die nachgeordneten Sicherheitsbehörden dem Phänomen Rechtsextremismus entgegengestellt?

2)    Welches wissenschaftliche Institut wurde mit der „Analyse der Ermittlungspraxis“ beauftragt?

3)    Was war der konkrete inhaltliche Auftrag an das wissenschaftliche Institut?

4)    Wie lautet der Titel der Studie?

5)    Zu welchen Ergebnissen ist die Studie in Bezug auf die Ermittlungspraxis gekommen?

6)    Zu welchen Ergebnissen ist die Studie in Bezug auf die strategisch-präventive Ebene gekommen?

7)    Welche Optimierungsvorschläge wurden gemacht?

8)    Wurden diese Optimierungsvorschläge bis dato umgesetzt?

9)    Wenn nein, warum nicht?

10)  Warum wurde diese Studie bzw. deren Ergebnisse nicht veröffentlicht?

11)  Wird diese Studie bzw. deren Ergebnisse noch veröffentlicht?

12)  Gab es Folgeaufträge?

13)  Wenn ja, was war der konkrete inhaltliche Auftrag an das wissenschaftliche Institut?


14)  Welche Personen sitzen im Projektbeirat?

15)  Zu wie vielen Expertendiskussionen kam es im Projektbeirat?

16)  Was waren die genauen Themen?

17)  Was sind die Ergebnisse dieser Expertendiskussionen?

18)  Was sind die konkreten BMI-internen Regelungen des Aktionsplans?

19)  Welche Personalentwicklungsmaßnahmen wurden getroffen?

20)  Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wurden erstellt?

21)  Wie oft haben bis dato Aus- und Fortbildungsmaßnahmen stattgefunden?

22)  Welche Abteilungen wurden bis dato in solchen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ geschult?

23)  Wie viele Personen wurden bis dato in solchen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ geschult?

24)  Sind weitere solcher Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ geplant?

25)  Wenn ja, wie viele und wer soll geschult werden?

26)  Welche Verstärkungen der Ressourcen im Bereich der Internetermittlungen zum Rechtsextremismus sind vorgenommen worden?

27)  Wie viele ausgebildete Präventionsbeamtinnen und –beamten sind derzeit in der Exekutive im Einsatz? (Aufgelistet nach Bezirken)

28)  Wurden bis dato zielgruppenspezifische Informationsmaterialien zum Thema Rechtsextremismus erstellt?

29)  Wenn ja,

a.    wer ist die Zielgruppe?

b.    wer hat die zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien zum Thema Rechtsextremismus erstellt?

c.    was sind die behandelten Themengebiete?

d.    sind diese zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien zum Thema Rechtsextremismus veröffentlicht worden?

30)  Wenn nein,

a.    warum nicht?

b.    wann werden die Materialien erstellt und wann werden sie veröffentlicht?

31)  Wie lange läuft der „Nationale Aktionsplan Rechtsextremismus“ noch oder wurde er schon abgeschlossen?

32)  Was waren die konkreten Ergebnisse?

33)  Hat eine Evaluierung stattgefunden?

34)  Was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung?