5297/J XXV. GP

Eingelangt am 03.06.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend mutmaßliche unmenschliche Behandlung einer 93-jährigen Patientin

 

Die heute 93-jährige Frau Elisabeth H. (VSNR: 1485 280622) verbrachte von 2001 bis 2013 jährlich mehrere Monate in der Klinik Maria Theresia in Bad Radkersburg zwecks Rehabilitation.

Seit Beginn ihrer Aufenthalte waren die Ärzte davon in Kenntnis gesetzt, dass besagte Dame die Setzung einer Magensonde ablehnte und diese auch zu keinem Zeitpunkt nötig war. Mehrere Ärzte haben in den 13 Jahren der Behandlung von der Setzung einer solchen Sonde abgeraten, bzw. diese als nicht notwendig erachtet. 2011 übernahm Herr Jolyon Cosmas Damian Barth  als Oberarzt die Station 1 der Klinik Maria Theresia. OA Barth erlangte Kenntnis, dass der Sohn besagter Patientin Anwalt ist und fragte ihn um Rat in rechtlichen Dingen. Der Sohn der Patientin ist in mehreren privaten rechtlichen Anliegen des OA Barth als Rechtsanwalt tätig geworden (gratis), damit seine Mutter die bestmögliche Betreuung in der Klinik erhält. Irgendwann kam es zum Bruch, es soll sogar in Hass des OA Barth gegenüber Dr. Huber umgeschlagen sein.

Beim nächsten Aufenthalt in der Klinik wurde Frau Huber am ersten Tag zu einer qualvollen Untersuchung zum HNO Arzt gebracht, die laut dem Sohn der Patientin nicht notwendig gewesen wäre.

Sofort darauf (auf Anraten des HNO Arztes) soll OA Barth Frau H. unter Druck gesetzt haben und von ihr verlangt haben, sich eine Sonde installieren zu lassen (OA Barth setzte Frau H. anscheinend so unter Druck, dass sie sagte: „Dann lassen sie mich halt sterben“). Frau H. lehnte das Setzen der Sonde ab, worauf OA Barth sagte, dann könne sie nicht in der Klinik bleiben.

Laut dem Sohn der Patientin habe OA Barth - getrieben aus Rache gegen ihn - unter Vortäuschung medizinischer Gründe Maßnahmen gegen sie gesetzt, um Frau H. unverzüglich aus der Klinik entfernen zu können.

Der Sohn der Patientin hat seine Mutter daraufhin abgeholt und in eine andere Klinik gebracht. Auch dort und bis heute hat kein anderer Arzt das Setzen einer Sonde für nötig erachtet!

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Ist Ihnen dieser Fall bekannt?

2.      Wie bewerten Sie diesen Fall nach den einschlägigen Bestimmungen des Ärztegesetzes?

3.      Ist davon auszugehen, dass Herr OA Jolyon Cosmas Damian Barth durch sein Handeln gegen Bestimmungen des Ärztegesetzes in diesem Fall verstoßen hat?

4.      Welche Möglichkeiten bestehen, um sich als Patientin bzw. Angehöriger der betroffenen Patientin gegen dieses Vorgehen zu schützen?

5.      Hat der Krankenanstaltenerhalter, indem er dieses Handeln zugelassen und nicht unterbunden hat, auch gegen die Vertragsbestimmungen, welche zwischen dem Krankenanstaltenerhalter und dem Sozialversicherungsträger (SVA) bestehen, verstoßen?

6.      Wenn ja, gegen welche Vertragsbestimmungen?

7.      Wenn ja, welche Drittwirkungen ergeben sich durch diesen Verstoß für den Versicherten?