5425/J XXV. GP

Eingelangt am 11.06.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „FIMBAG-Gehaltsstruktur“

 

Die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes wurde nach eigenen Angaben am 11. November 2008 mit einem Grundkapital von EUR 70.000 über Auftrag des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3 Abs. 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) gegründet. Alleineigentümerin ist die Österreichische Industrieholding AG. Die Dauer der Gesellschaft ist auf keine bestimmte Zeit beschränkt.

 

Zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat die Republik Österreich am 26. Oktober 2008 das Finanzmarktstabilitäts- und Interbankmarktstärkungsgesetz für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in Österreich veröffentlicht ("Bankenhilfspaket "). In ihrer Funktion als Treuhänderin des Bundes hat die FIMBAG zum einen die Einhaltung der sich aus der jeweiligen zwischen dem Bund und der betreffenden Bank abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung ergebenden Bedingungen und Auflagen zu überwachen und etwaige Nichteinhaltungen zu sanktionieren sowie zum anderen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, die aus der Übertragung von durch den Bund auf Basis des FinStaG übernommenen Aktien resultieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Wie hoch sind die aktuellen Gehälter des Vorstands in dieser Einrichtung?

 

2)    Gab es 2014 zusätzliche Bonifikationen und Möglichkeiten für Sonderzahlungen in den Verträgen des Vorstands in dieser Einrichtung, wenn ja, welche?

 

3)    Werden hier noch zusätzlich Belohnungen oder Weihnachtsgeld ausbezahlt, wenn ja, wie viel war das im Jahr 2014?

 

4)    Gibt es einen/mehrere Dienstwagen, wenn ja zu welchen Konditionen z.B. Privatnutzung?

 

5)    Wie lauten die Haftungsbestimmungen in den Verträgen des Vorstands in dieser Einrichtung?

 

6)    Wie oft wurden diese Haftungsbestimmungen bisher seit der Gründung schlagend?

 

7)    Wie oft und konkret in welchen Fällen hat der Vorstand in dieser Einrichtung in den letzten zwei Jahren Gelder an den Bund zurückbezahlt?

 

8)    Wie oft haftete der Vorstand in dieser Einrichtung mit dem Privatvermögen?

 

 

9)    Gibt es Haftpflichtversicherungen für den Vorstand dieser Einrichtung, wenn ja, von wem werden diese bezahlt?

 

10) Wie oft wurde in dieser Einrichtung bisher von Seiten des Bundes, in den letzten zwei Jahren zusätzliche finanzielle Mittel nachgereicht und wie hoch waren diese Mittel?

 

11) Wie hoch sind die Gehälter/Entschädigungen des Aufsichtsgremiums in dieser Einrichtung?

 

12) Wie lauten die Haftungsbestimmungen für das Aufsichtsgremium?

 

13) Wie oft wurden diese Haftungsbestimmungen seit der Gründung Jahren schlagend?

 

14) Wie oft und in welchen Fällen hat das Aufsichtsgremium Gelder seit der Grünung an den Bund zurückbezahlt?

 

15) Wie oft haftete das Aufsichtsgremium der Einrichtung seit der Gründung mit ihrem Privatvermögen?

 

16) Gibt es eine Versicherung für das Aufsichtsgremium, wenn ja, von wem wird diese bezahlt?

 

17) Wie oft wurden in dieser Einrichtung von Seiten des Bundes zusätzliche finanzielle Mittel, nach Aufforderung oder durch Beschluss von Seiten des Aufsichtsgremiums, in den letzten zwei Jahren in dieser Einrichtung nachgereicht?

 

18) Welche Gehälter halten Sie für den Vorstand für angemessen?

 

19)  Halten Sie eine Bezüge-Obergrenze für den Vorstand in der sicheren Situation der Ihrem Ressort zugehörigen Einrichtungen des Bundes für angemessen, wenn nein, warum nicht?

 

20) Halten Sie es für angemessen, dass für Aufsichtsratsgremien eine Aufwandsentschädigung statt einem Gehalt gewährt wird, da die „Ehre“ dieses Amt für die Republik ausüben zu dürfen völlig ausreichend ist, wenn nein, warum nicht?

 

21) Wie lautet das Gehaltsschema für die Mitarbeiter dieser Einrichtung?

 

22) Gab es 2014 zusätzliche Bonifikationen und Möglichkeiten für Sonderzahlungen an Mitarbeiter, wenn ja, welche?

 

23) Werden hier noch zusätzlich Belohnungen oder Weihnachtsgeld ausbezahlt, wenn ja, wie viel war das im Jahr 2014?

 

24) Gibt es einen/mehrere Dienstwagen für Mitarbeiter, wenn ja zu welchen Konditionen z.B. Privatnutzung?