5476/J XXV. GP

Eingelangt am 18.06.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Vergütung und Ausstattung der Rektorate

BEGRÜNDUNG

 

Die Universitäten sind gemäß § 11 Abs 7 der Verordnung über den Rechnungsabschluss der Universitäten (Univ. RechnungsabschlussVO) dazu verpflichtet, die Bezüge der Rektorate und Uniräte in ihren Rechnungsabschlüssen auszuweisen. Dabei werden Gesamtbeträge genannt, die es verunmöglichen festzustellen, auf welche Höhe sich Gehälter und allfällige Sonderzahlungen der Rektoratsmitglieder jeweils belaufen. Unklar ist auch, ob etwaige Leistungsprämien auch tatsächlich ausgewiesen werden.

Bei Betrachtung der Rechnungsabschlüsse der Universitäten fallen zudem große Unterschiede bei den Beträgen auf. So reichen die jährlichen Bezüge für die Rektorate von 284.000 € bis zum beinahe vierfachen dieses Betrages.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Auf welche Höhe belaufen sich, aufgelistet nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems, jeweils

a.    die Jahresgrundgehälter der Rektor_innen?

b.    die Jahresgrundgehälter der einzelnen Vizerektor_innen? Bitte auch um Ausweisung des Stundenumfangs.

2)    Wurden seit 2010 Provisionen an die Rektorate ausgezahlt?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe, an jeweils welche Personen und mit welcher Begründung? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems.

3)    Wurden seit 2010 Prämien an die Rektorate ausgezahlt?

a.    Wenn ja, an jeweils welche Personen, in jeweils welcher Höhe und mit welcher Begründung? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems.

4)    Welche weiteren Sonderzahlungen erfolgten seit 2010 an die Rektorate? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems jeweils mit Höhe, begünstigten Personen und Begründung.

5)    Welche geldwerten Vorteile erhielten die Rektorate seit 2010? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems jeweils mit Höhe, begünstigten Personen und Begründung.

6)    Über welche Beteiligungen an gemäß § 10 UG 2002 gegründeten Gesellschaften, Stiftungen, Vereinen oder Gesellschaften an denen die Universität Geschäftsanteile hält, verfügen die Rektor_innen und Vizerektor_innen? Bitte um Auflistung jeweils nach Rektor_in/Vizerektor_in, gegliedert nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems.

7)    Welchen Rektor_innen und Vizerektor_innen steht ein Dienstwagen samt Chauffeur_in zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems.

8)    Mit welchem Personal (Vollzeitäquivalente) sind die Büros der Rektor_innen und Vizerektor_innen jeweils ausgestattet? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems.

9)    Verfügen die Rektor_innen und Vizerektor_innen jeweils über weitere Bezüge aus Dienstverhältnissen mit der Universität, ihren gemäß § 10 UG 2002 gegründeten Gesellschaften, Stiftungen, Vereinen oder Gesellschaften an denen die Universität Geschäftsanteile hält? Wenn ja, bitte um Auflistung jeweils nach Rektor_in/Vizerektor_in, Art und Umfang des Dienstverhältnisses und Höhe des Bezuges, gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.