56/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend  Verkauf  von  EU-Staatsbürgerschaften  und Aufenthaltsgenehmigungen

 

Der ORF berichtet unter http://orf.at/stories/2206190/ vom 13.11.2013, dass
Malta nun Menschen von außerhalb der Europäischen Union für € 650.000
eine Staatsbürgerschaft anbietet.

Das Parlament Maltas soll entsprechende Pläne verabschiedet haben, die nach Angaben von Ministerpräsident Joseph Muscat die Einnahmen des Landes ankurbeln und wohlhabende Menschen auf den Inselstaat locken sollen.

Die Regierung Maltas rechnet damit, dass mit dem Verkauf von rund 45 Staatsbürgerschaften etwa 30 Millionen Euro eingenommen werden. Pro Jahr wird mit 200 bis 300 Bewerbungen gerechnet.

Malta ist Mitglied der EU und des Schengen-Raums. Durch den Verkauf von EU-Staatsbürgerschaften einzelner Mitgliedstaaten ist die gesamte Europäische Union betroffen, da die „Bestbieter“ eine EU-Staatsbürgerschaft mit allen Rechten und Freiheiten erhalten. Eine Staatsbürgerschaft bedeutet keine Grenzkontrollen innerhalb der Schengen-Grenzen, Zugang zum EU-Arbeitsmarkt, Wahlrechte und freie Wahl des Wohnortes.

Malta ist das bisher einzige Land, das die Staatsbürgerschaft dezidiert zum Kauf anbietet. Athen jedoch lockt Investoren seit April mit einer Aufenthaltserlaubnis, die dem Inhaber den Verbleib in Griechenland für fünf Jahre und freies Reisen in alle EU-Staaten erlaubt.  Voraussetzung ist der Kauf einer Immobilie in Griechenland im Wert von mindestens € 250.000. Dieser sichert nicht nur für den Käufer, sondern auch für dessen Frau und Kinder fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis unter der Voraussetzung, dass das Haus nicht verkauft worden ist, für weitere fünf Jahre verlängert werden.


Auch andere Krisenländer im Süden Europas bieten diese Chance. Zypern gibt drei Jahre Aufenthaltserlaubnis für einen Immobilienkauf im Wert von mindestens € 300.000. Wer mehr investiert, kann nach sechs Jahren die zypriotische Staatsbürgerschaft bekommen. Ähnliche Regelungen gibt es nach Angaben der griechischen Presse in Portugal und Ungarn. Auch Bulgarien hat wohlhabenden Investoren die Staatsbürgerschaft offeriert. Ein entsprechendes Gesetz wurde aber schon mehrmals geändert, da es zu Missbrauch gekommen sein soll.

Laut Medienberichten reagiert die EU-Kommission zurückhaltend auf die Pläne Maltas. „Dies ist ein Fall, wo die Kompetenz exklusiv bei den Mitgliedstaaten liegt“, sagte ein EU-Kommissionssprecher am 13.11.2013 in Brüssel. Die EU-Kommission habe deshalb auch keinen Kommentar zu dem Plan, der vom maltesischen Parlament bereits verabschiedet wurde. Der Sprecher betonte, im Falle von Aufenthaltsgenehmigungen sei die Situation ähnlich, aber nicht dieselbe. Die Regeln für Aufenthaltsgenehmigungen seien in der EU nicht harmonisiert, sondern Sache der EU-Staaten.

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Waren Ihnen die Pläne Maltas hinsichtlich des Erwerbs einer EU-Staatsbürgerschaft gegen Bezahlung von € 650.000 bekannt?

2.    Wie beurteilen Sie die Pläne Maltas?

3.    In welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen seit wann Regelungen, die den Erwerb einer Staatsbürgerschaft für Geld anbieten und wie lauten diese konkret?

4.    In welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen seit wann Regelungen, die den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis an den Kauf einer Immobilie im Mitgliedsland knüpfen und wie lauten diese konkret?

5.    In welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen seit wann Regelungen, die den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Investitionen im Mitgliedsland knüpfen und wie lauten diese konkret?

6.    Wie stehen Sie den angesprochenen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsstaaten gegenüber?

7.    Können Sie ausschließen, dass gesetzliche Regelungen wie in Malta, Griechenland oder Zypern nicht auch in unser nationales Recht Einzug halten werden?

8.    Haben Sie sich auf europäischer Ebene gegen die Regelungen rund um Verkäufe von EU-Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen ausgesprochen?


 

9.    Haben Sie in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Regelungen in EU-Mitgliedsstaaten gesetzt?

10. Wenn ja, welche?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Werden Sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Malta den Gesetzesentwurf zum Erwerb einer maltesischen Staatsbürgerschaft - und damit auch einer EU-Staatsbürgerschaft - gegen eine Bezahlung von € 650.000 aufhebt?