5711/J XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Podgorschek, Hafenecker, Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Neue Software für Aktenschwärzungen im BMF

 

 

Im Rahmen des aktuellen parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschusses wurden von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen dem tagenden Ausschuss teilweise die angeforderten Akten in abgedeckter (geschwärzter) Variante übermittelt.

Diese Vorgehensweise von Seiten des Finanzministeriums behinderte zumindest die Erfüllung des dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrags.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15. Juni 2015 das Vorgehen des BMF als unrechtmäßig qualifiziert und das BMF zu einer Übermittlung der betroffenen Akten in ungeschwärzter Variante verpflichtet.

Das BMF soll trotz damaliger Unklarheit betreffend Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der im Verantwortungsbereich des BMF vorgenommenen Aktenschwärzungen, zur Schwärzung von Akten bzw. Aktenteilen eine eigene Software angeschafft haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Entspricht es den Tatsachen, dass das BMF eine Software für die Abdeckung bzw. Schwärzung von Akten erworben hat?

2.     Aus welchen Beweggründen hat das BMF eine Software für die Abdeckung bzw. Schwärzung von Akten erworben?

3.     Waren mitunter auch Überlegungen zur Gesundheitsgefährdung der beauftragten Aktenschwärzer oder hinsichtlich des großen Umfanges der zu erwartenden Aktenschwärzungen für die Anschaffung der Software ausschlaggebend?

4.     Wann und von wem bzw. welchem Unternehmen wurde die gegenständliche Software erworben?

5.     Welches Produkt (Marke, Typ, Version) wurde erworben und in welcher Form wird es angewendet?

6.     Zu welchem Zeitpunkt (Datum) wurde die Software erworben?


7.     Wann wurde die Software installiert und in weiterer Folge zur Aktenschwärzung eingesetzt?

8.     In welchen Abteilungen des BMF wurde die gegenständliche Software installiert und in weiterer Folge eingesetzt?

9.     Wann und durch wen ist die Entscheidung zur Anschaffung der gegenständlichen Software getroffen worden?

10.  Wie viele Lizenzen der gegenständlichen Software wurden vom BMF erworben?

11.  War eine Ausschreibung der Beschaffung notwendig?

12.  Stand in Absehbarkeit einer durch den VfGH zu treffenden Entscheidung (hinsichtlich unterschiedlicher Rechtsmeinungen zu den Aktenschwärzungen) im Zuge des Software-Beschaffungsvorganges im BMF jemals zur Diskussion, die Beschaffung der gegenständlichen Software in Abhängigkeit vom VfGH-Entscheid zu einem eventuell späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen oder gar davon Abstand zu nehmen?

13.  Wenn nein, aufgrund welcher Überlegungen?

14.  Welche Anschaffungskosten sind bereits angefallen bzw. wenn noch nicht abgerechnet, welche Anschaffungskosten werden aufgegliedert nach Hauptlizenz und Zusatzlizenzen anfallen?

15.  Welche Wartungskosten wurden vertraglich vereinbart?

16.  Welcher Wartungsumfang wurde nach Inhalt und Zeit vereinbart?

17.  Welche Schulungskosten wurden nach Inhalt und Zeit vereinbart?

18.  Wer sind die Vertragspartner in gegenständlicher Beschaffung?