580/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend „Evaluierung der GmbH Novelle 2013"

 

Die Begutachtungsfrist für das Abgabenänderungsgesetzt endete am
22.01.2014. Für die NEOS sind grundlegende Reformen und Perspektiven

in diesem Gesetz nicht vorhanden.


Zentrale NEOS Forderungen wie die Abschaffung der Gesellschaftsteuer

per 1.1.2015, der Abschaffung Mindestkörperschaftsteuer und den

Entfall der Investitionspflicht beim Gewinnbetrag fehlen gänzlich.

Mit verstärkter Bürokratie und unnötigen Hürden kann das vorgelegte Abgabenänderungsgesetzt als neuester Feind der österreichischen UnternehmerInnen betrachtet werden.

 

Für NEOS soll die Abschaffung der Gesellschaftsteuer bereits mit

01.01.2015 erfolgen, um eine schnellere Entlastung zur Attraktivierung

des Wirtschaftsstandorts Österreich zu setzen. Die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer mit 01.01.2015 ist ein wesentlicher Beitrag

zur Liquiditätssicherung von kleinen Unternehmen, weil diese

Vorauszahlungen oft existenziell notwendiges "arbeitendes Kapital" abzieht. Die Abschaffung der Investitionspflicht beim Gewinnfreibetrag ist die NEOS nicht nur eine Frage von Steuerfairness zwischen Selbständigen und Unselbständigen Erwerbstätigen sondern auch ein Gebot der Vernunft.

 

Ein Hauptkritikpunkt der NEOS ist die Frage, wie sinnvoll es ist, den Gewinnfreibetrag an Realinvestitionen zu knüpfen. Der

Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmerinnen und Unternehmer das

Äquivalent zur Begünstigung des 13./14.Monatsgehalts bei

unselbständigen Erwerbstätigen dar. Derzeit können viele KMUs nur

über diesen Umweg zum Beispiel mit Wertpapieren steuerbegünstigt in

die zweite Säule der Altersvorsorge investieren. Mit dem Vorhaben der Bundesregierung wird eine der wichtigsten Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Selbständige aber ersatzlos gestrichen. Diese Benachteiligung gehört vom Tisch.

 

Da diese Anfrage ebenfalls das Ressort des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betrifft wird diese Anfrage gleichlautend an dieses Ministerium eingebracht.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1.     Wie viele Gesellschaften mit beschränkter Haftung und EPUs  
wurden in den Jahren 2010 bis 2013 gegründet (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

2.     Wie viel Gesellschaftsteuer bezahlten die österreichischen
UnternehmerInnen in den Jahren 2010 bis 2013 (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
Wie wurden diese Beiträge verwendet (genaue Aufschlüsselung auf
die Verwendung dieser Beiträge)?
Wurden diese Beiträge für den Ausbau der „Gründerservices“ der österreichischen Wirtschaftskammer verwendet?
Wenn ja, wie hoch waren die Beiträge, die für den Ausbau der
„Gründerservices“ verwendet wurden (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?

3.    Wie viel an Mindestkörperschaftsteuer bezahlten die österreichischen UnternehmerInnen in den Jahren 2010 bis 2013 (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
Wie wurden diese Beiträge verwendet (genaue Aufschlüsselung auf die Verwendung dieser Beiträge)?
Wurden diese Beiträge für den Ausbau der „Gründerservices“ der österreichischen Wirtschaftskammer verwendet?
Wenn ja, wie hoch waren die Beiträge, die für den Ausbau der
„Gründerservices“ verwendet wurden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

4.    Wurde durch die Verkürzung des Stammkapitals auf € 10.000.- einen
Anstieg an Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
erreicht?
Wenn ja, wie hoch war dieser Anstieg von Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung?
Wenn nein, warum gab es keinen Anstieg von Gründungen von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung?

5.    Finden Sie bzw. Ihr Ressort es für sinnvoll, dass die
Mindestkörperschaftsteuer ab 1. Jänner 2014 auf 5% des
Stammkapitals (€ 500,--) gesenkt wurde?
Wenn ja, wie begründen Sie diesen Schritt?
Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2013 die administrativen
Kosten ihres Ressorts um die Mindestkörperschaftssteuer
einzuheben (Aufschlüsselung auf Jahre und Finanzämter)?
Wie hoch erwarten Sie die administrativen Kosten für die Einhebung
der Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 2014?

6.    Wie viel österreichische UnternehmerInnen haben in den Jahren 2010
bis 2013 den
Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Ist es wirtschaftlich sinnvoll, UnternehmerInnen einen Zwangsbetrag aufzuoktroyieren, der die UnternehmerInnen zu Investition nötigt?

7.    Gab es in der letzten Geschäftsperiode eine Initiative ihres Ressorts, dass das Stammkapital bei Gründungen von GmbHs komplett entfällt?
Wenn ja, wann gab es diese Initiative?
Wenn nein, warum gab es keine Initiative?

8.    Werden Sie bzw. Ihr Ressort in künftigen Novellierungen oder Gesetzesänderungen des GmbH-Gesetzes, des
Rechtsanwaltstarifgesetz und des Körperschaftsteuergesetz 1988

dafür eintreten, dass das Stammkapital für UnternehmerInnen
komplett entfällt und UnternehmerInnen dafür einen gewissen
Prozentsatz ansparen sollen, um sich damit ein Eigenkapital
aufzubauen?
Wenn ja, warum würden sie dafür eintreten?
Wenn nein, warum werden sie nicht dafür eintreten?