589/J XXV. GP
Eingelangt am 30.01.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Trafic Manager versus Polizei
Seit rund einem dreiviertel Jahr gibt es die sogenannten Traffic Manager, eine 16 Mann starke ASFINAG Service Truppe. Die Aufgaben dieser mobilen Service Einheit gehen von verkehrssteuernden Maßnahmen über Baustellenkontrollen bis hin zur Unfallabwicklung. Im Ballungsraum Wien etwa betreuen die Traffic Manager mit drei Einsatzfahrzeugen rund 180 Kilometer innerstädtische Autobahnen- und Schnellstraßen.
Eine der Tätigkeiten der Traffic Manager ist es, auf das Bilden der Rettungsgasse via LED-Anzeigetafel aufmerksam zu machen bzw. dürfen sie auch Personen anhalten, die keine Rettungsgasse bilden. Grundsätzlich sollen diese ASFINAG-Mitarbeiter auch für die Verkürzung von Staulängen sorgen. Bei ihrer Tätigkeit dürfen die Traffic Manager auch Blaulicht verwenden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Inwieweit üben die Traffic Manager Arbeiten und Tätigkeiten aus, die an sich zu den Aufgaben der Polizei fallen?
2. Dürfen Traffic Manager, die Autos anhalten, die keine Rettungsgasse bilden, diese Autofahrer auch abstrafen oder nur abmahnen?
3. Wie viele Autofahrer wurden bislang von den Traffic Managern aufgrund eines Fehlverhaltens auf der Autobahn angezeigt?
4. Ist geplant, dass die Traffic Manager weitere Agenden der Exekutive übernehmen soll?