612/J XXV. GP

Eingelangt am 03.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend weitere Klage gegen die Bayern

 

 

Laut der Kronenzeitung vom 21.12.2013 hätte noch vor Jahresende eine Entscheidung über weitere Klagen gegen die Bayern LB fallen sollen:

„Finanzminister Spindelegger könnte grünes Licht für eine neue Klage gegen die Bayern LB geben. Da geht es um die Anfechtung der Notverstaatlichung 2009 wegen "Irrtum". Zum neuen Hypo-Chef wurde Alexander Picker gekürt.

Die Hypo beschäftigt den neuen Finanzminister Michael Spindelegger bereits heftig. Alexander Picker wurde zum neuen Chef der Hypo-Holding bestellt.

Per 31. 12. läuft die Frist der Verjährung ab, daher muss eine Entscheidung in den nächsten Tagen fallen. Munition dazu liefern Gutachten, die die Hypo Alpe Adria in Auftrag gegeben hat und nun dem Finanzministerium zur Verfügung stellt. Die sollen beweisen, dass die Bayrische Landesbank als Haupteigentümer im Herbst 2009 den wahren schlechten Zustand der Hypo gewusst, aber vor der Verstaatlichung verschwiegen hat. Schließlich waren knapp nach dem Einstieg des Bundes weitere Abschreibungen in Milliardenhöhe fällig.

Finanzminister Spindelegger könnte nun die Notverstaatlichung wegen "Irrtum" anfechten und die Bayern LB auf Rückabwicklung klagen. Das ist zwar in der Praxis kaum möglich, könnte aber bei einem Erfolg zu neuen (Schadenersatz-) Ansprüchen gegen die Bayern führen. In der Realität wird man vermutlich aber in jedem Fall 2014 über einen Vergleich reden. Parallel dazu läuft auch noch das Verfahren, ob Milliardenkredite der Bayern an die Hypo als Eigenkapital zu werten sind.
Der Aufsichtsrat ernannte gestern Alexander Picker (51), bisher bei der Bosnien-Tochter, zum Vorstands-Chef der Hypo-Holding.“

 

Drei Tage später meldete die Presse am 24.12.2014, dass es offensichtlich eine Einigung zwischen der Republik Österreich und der Bayerischen Landesbank (BayernLB) gegeben hat und man sich auf einen Verjährungsverzicht geeinigt hätte:

„Am 31. Dezember 2013 wäre für Österreich die Frist abgelaufen, den Kauf der Hypo von den Bayern wegen Irrtums anzufechten. Österreich ließ dazu zwei Gutachten erstellen.

Dem Vernehmen nach kamen diese zum Ergebnis, dass die Bayerische Landesbank den österreichischen Staat nicht vollumfänglich über den Zustand der Hypo informiert haben soll. Die Bayern bestreiten das.

Der neue Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) konnte nun erreichen, dass die BayernLB dazu einen Verjährungsverzicht für ein Jahr abgegeben hat. Das bedeutet, dass Österreich die Klage bis Ende 2014 einbringen kann. Michaela Berger, Sprecherin von Spindelegger, meinte, dass man nun "alle Optionen in der Hand hat, um die weiteren Schritte zu prüfen".

Zwischen der Hypo Alpe Adria und der BayernLB gibt es ohnehin schon Rechtsstreitigkeiten. So weigert sich die Hypo, Kredite der Bayerischen Landesbank in Milliardenhöhe zurückzuzahlen. Die BayernLB klagte deswegen.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte vor Kurzem, dass er mit der neuen österreichischen Regierung möglichst rasch wegen der Hypo sprechen wolle. Auch für die Gründung einer Bad Bank braucht Österreich die Zustimmung der BayernLB.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Hat die Republik Österreich gegen die Bayern LB Klage eingereicht?

2.    Wenn ja, wann und mit welchem Wortlaut?

3.    Wenn ja, bis wann wird diese Klage behandelt werden?

4.    Wenn nein, weshalb hat man bislang auf eine Klage verzichtet?

5.    Gab es den von der Presse kolportierten Verjährungsverzicht?

6.    Ist geplant, in den nächsten Wochen eine entsprechende Klage einzubringen?

7.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

8.    Wenn nein, weshalb wird darauf verzichtet?