621/J XXV. GP
Eingelangt am 10.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der UN-Behindertenrechtsausschuss führte am 2. und 3. September 2013 eine Prüfung der innerstaatlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich durch (Staatenprüfung). Endgültig veröffentlichte der Fachausschuss am 30. September 2013 abschließende Bemerkungen („Concluding observations“), die insgesamt 58 Punkte (durchnummerierte Absätze) bzw. 23 hervorgehobene Empfehlungen enthalten. Bis zur nächsten Staatenprüfung Österreichs im Jahr 2018 sollten diese 23 UN-Empfehlungen umgesetzt sein.
Derzeit ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich allerdings nur mangelhaft umgesetzt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wird die deutsche Übersetzung der Behindertenrechtskonvention überarbeitet?
2. Wenn ja, inwiefern?
3. Wie werden die in Gesetzen und Maßnahmen unterschiedlichen Konzepte von Behinderung einander angepasst?
4. Wird ein übergreifender gesetzlicher Rahmen bzw. eine übergreifende Politik im Bereich „Behinderung“ durch die Bundes- und Landesregierungen angestrebt?
5. Wenn ja, in welcher Form?
6.
Werden
Antidiskriminierungsgesetze durch die Zurverfügungstellung weiterer
rechtlicher Mittel (wie etwa Unterlassungsansprüche) gestärkt werden?
7. Bestehen Pläne, die gesetzlich zulässige unterschiedliche Fristenregelung bei einem Schwangerschaftsabbruch ausschließlich aus Gründen der Behinderung, abzuschaffen?
8. Welche Initiativen werden zur Bewusstseinsbildung bzw. zur Beseitigung von Vorurteilen ergriffen, um negativen und überholten Stereotypen über Personen mit Behinderungen entgegenzuwirken?
9. Werden Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit von Gebäuden nicht von Mindestgrößen oder Mindestkapazitäten abhängig zu machen?
10. Wird das österreichische Sachwalterschaftsrecht im Einklang mit den Bestimmungen des Artikel 12 der Behindertenrechtskonvention insofern geändert werden, dass die stellvertretende Entscheidungsfindung durch die unterstützte Entscheidungsfindung ersetzt wird?
11. Welche gesetzlichen, administrativen und gerichtlichen Maßnahmen werden getroffen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in irgendeiner Art von Einrichtung für psychische Gesundheit festgehalten wird?
12. Bestehen Pläne, mehr finanzielle Mittel für Personen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen, die einen großen Unterstützungsbedarf haben, in dieser Legislaturperiode bereitzustellen?
13. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
14. Wird die Verwendung von Netzbetten, Fixierungen und anderen nicht einvernehmlichen Praktiken, die bei Personen mit intellektuellen, psychischen und psychosozialen Behinderungen in psychiatrischen Spitälern und Einrichtungen eingesetzt werden, abgeschafft werden?
15. Werden weitere Maßnahmen ergriffen, um Personen mit Behinderung vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen?
16. Wenn ja, welche?
17. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Programme persönlicher Assistenz, die gewährleisten sollen, dass eine Person selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben kann?
18. Werden weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Schülern und Schülerinnen mit Behinderung in allen Bereichen der Bildung vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe getroffen?
19. Wenn ja, welche?
20. Werden weitere Maßnahmen getroffen, um Personen mit Behinderung zu ermöglichen, an Universitäten und anderen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors zu studieren?
21. Wenn ja, welche?
22. Werden Programme zur Beschäftigung von Personen mit Behinderung auf dem offenen Arbeitsmarkt ausgebaut?
23. Wenn ja, inwiefern?
24. In welcher Form werden der Bundesbehindertenbeirat und die Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung zur Umsetzung der Empfehlungen des Fachausschusses beitragen?