6235/J XXV. GP

Eingelangt am 23.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Entwicklung der Anzeigen und Strafbescheide nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz seit Oktober 2014

BEGRÜNDUNG

 

Seit Mai 2011 ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Im Herbst 2014 wurden zentrale Lücken in Bezug auf Entgeltberechnung und Strafverfolgung durch eine Novelle geschlossen. In den letzten Jahren haben die Grünen mehrere Anfragen zur Entwicklung der Anzeigen und Strafbescheide in Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping gestellt. Die vorliegende Anfrage setzt diese Reihe nun fort und orientiert sich nach der Rechtslage 2014 (AVRAG vor Inkrafttreten der genannten Novelle) und an der nunmehr geltenden Rechtslage ab Jänner 2015.

Inhaltlich dient die Anfrage der Übersicht der Entwicklung der Anzeigen und Strafbescheide als auch der Untersagung der Dienstleistung seit Oktober 2014 mit dem Ziel, die Fallzahlen nach Bundesländern und betroffenen Wirtschaftsbranchen und Strategien der grenzüberschreitenden Ermittlungsarbeit zu erfassen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    In wie vielen Fällen haben Erhebungen zur Lohnkontrolle nach § 7d und § 7f AVRAG seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung einen Hinweis auf Unterschreitung des Entgelts ergeben?

a.    Wie viele Firmen aufgeschlüsselt nach Wirtschaftsbranchen und Bundesländern wurden kontrolliert?


2)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 1 (Auskunftsverweigerung in Bezug auf Lohnunterlagen und Zutrittserschwerung) nach Rechtslage 2014 eingeleitet?

3)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 2 und 2a (Auskunftsverweigerung in Bezug auf Lohnunterlagen und Zutrittserschwerung) eingeleitet?

4)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 1 (nicht geleistete Übermittlung der Lohnunterlagen innerhalb des zweitfolgenden Werktages) eingeleitet?

5)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 2 (Nichtbereitstellung von Lohnunterlagen im Fall von Überlassungen) nach Rechtslage 2014 eingeleitet?

6)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 4 (Überlasser hat Beschäftiger Lohnunterlagen nachweislich nicht bereitgestellt, Beschäftiger hält Lohnunterlagen nicht bereit) eingeleitet?

7)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 3 (Einsichtsverweigerung bei Aufforderung der zuständigen Krankenversicherungsträger) eingeleitet?

8)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 3 (Unterentlohnung, Basis Grundlohn) nach Rechtslage 2014 eingeleitet?

9)    In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 5 (Unterentlohnung, Basis alle Entgeltbestandteile) eingeleitet?

10)  In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes aufgrund § 7i Abs. 4 (erstmaliges Unterschreiten des Grundlohns, Differenz wurde vom Arbeitgeber innerhalb der Frist nachweislich gezahlt) nach Rechtslage 2014 eingestellt?

11)  In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes aufgrund § 7i Abs. 6 (Entgelt-Differenz wurde vom Arbeitgeber innerhalb der Frist nachweislich gezahlt, zu geringe Unterschreitung des Entgelts) eingestellt?

12) In wie vielen, nach Bundesländern aufgeschlüsselten Fällen betreffen die eingeleiteten Verfahren ArbeitgeberInnen im Sinne der § 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs.1 AVRAG?

a. Aus welchen Ländern stammten die ArbeitgeberInnen (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Land)?

b. Welche Wirtschaftsbranchen sind vorrangig betroffen?


c. In wie vielen Fällen waren öffentliche Auftragsprojekte nach dem Bundesvergabegesetz betroffen?

13) Ist es in Verfahren nach § 7i Abs. 1 bis 5 AVRAG bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung bereits zum Erlass von Strafbescheiden gekommen?

a.    Wenn ja: In wie vielen, jeweils nach Strafbestimmung und Bundesländern aufgeschlüsselten Fällen und Wirtschaftsbranchen?

b.    In wie vielen Fällen betreffen die erlassenen Bescheide ArbeitgeberInnen im Sinne der § 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs.1 AVRAG?

c.    In wie vielen Fällen betreffen die erlassenen Bescheide andere ArbeitgeberInnen als jene im Sinne der § 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs.1 AVRAG?

d.    In wie vielen Fällen waren öffentliche Auftragsprojekte nach dem Bundesvergabegesetz betroffen?

14)  In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren betreffend Untersagung der Dienstleistung nach §7j eingeleitet nach Rechtslage 2014 (aufgeschlüsselt nach Niederlassungsland der ArbeitgeberInnen)?

a.    Wie viele Betriebe gab es, die trotz Untersagung der Dienstleistung eine Tätigkeit ausgeübt haben und daher eine Verwaltungsübertretungsstrafe bekamen?

b.    Wie lange wurde die Dienstleistung durchschnittlich untersagt?

15)  In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren betreffend Untersagung der Dienstleistung nach §7k eingeleitet (aufgeschlüsselt nach Niederlassungsland der ArbeitgeberInnen)?

a.    Wie viele Betriebe gab es, die trotz Untersagung der Dienstleistung eine Tätigkeit ausgeübt haben und daher eine Verwaltungsübertretungsstrafe bekamen?

b.    Wie lange wurde die Dienstleistung durchschnittlich untersagt?

c.    Wie wird sichergestellt, dass durch Neuanmeldungen von Firmen die Untersagung der Dienstleistung nicht umgangen wird (da die Untersagung der Dienstleistung nur firmenbezogen und nicht personenbezogen erfasst wird)?

16) Wie viele ArbeitnehmerInnen wurden seit Oktober 2014 vom Kompetenzzentrum LSDB (nach § 7e Abs. 1a) über das Vorliegen eines Strafbescheids informiert  (aufgeschlüsselt nach Bundesländer und Wirtschaftsbranchen)?

17) In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren betreffend einer vorläufigen Sicherheit nach §7l eingeleitet (aufgeschlüsselt nach Niederlassungsland der ArbeitgeberInnen)?

18)  In wie vielen Fällen wurden seit Oktober 2014 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren betreffend eines Zahlungsstopps (Sicherheitsleistung) nach § 7m eingeleitet (aufgeschlüsselt nach Niederlassungsland der ArbeitgeberInnen)?

19) Wie sieht die Personalressourcenplanung der Finanzpolizei (Finanzstraf- und Abgabebehörden des Bundes), des Kompetenzzentrum LSDB, den zuständigen Abteilungen der Krankenversicherungsträger, der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse für die Lohnkontrolle aktuell aus und welche Änderungen sind geplant? (bitte um Darstellung im Tabellenformat, Vollzeitäquivalente und Jahr)

Personal für Lohnkontrolle in den zuständigen Kontroll- und Abgabebehörden

2015

2016

2017

Finanzpolizei

 

 

 

Kompetenzzentrum LSDB

 

 

 

Krankenversicherungsträger

 

 

 

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

 

 

 

20) Welche Strategien im Bereich der grenzüberschreitenden Ermittlungen gibt es?

a.    Mit welchen Ländern funktioniert die Zusammenarbeit gut? Und aufgrund welcher Faktoren?

b.    Mit welchen Ländern ist die Zusammenarbeit schwierig? Und aufgrund welcher Faktoren?

c.    Wann ist die Umsetzung der Umsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie geplant? Und welche konkreten Auswirkungen hat dies für Österreich?