6252/J XXV. GP

Eingelangt am 28.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Entsorgung der alten e-card“

 

Im Jahr 2015 erhalten die Versicherten eine neue e-card. Begründet ist dies damit, dass bei den bestehenden Karten die Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte EKVK (auf der Rückseite) abläuft.

Die neue e-card erhalten die Nutzer zusammen mit einem Begleitschreiben. In diesem Text steht: „Die e-card ist ein sehr wichtiges elektronisches Dokument…“ (Hervorhebung durch den Autor).

 

Auch wenn die e-card an sich keine Gesundheitsdaten gespeichert hat, eröffnet sie doch den Zugang zu diesen Daten im System.

Die e-card kann zusätzlich zu ihrer Hauptfunktion auch als Bürgerkarte fungieren (falls diese Funktion aktiviert wurde). Sie beinhaltet somit den Zugang zu vielen uunterschiedlichen und vor allem sensiblen Daten. So können mit der integrierten Bürgerkarte folgende Daten abgefragt werden:

-       Versicherungsdaten,

-       Leistungsinformationen,

-       Grunddaten der Krankenversicherung,

-       im e-card-System gespeicherte Daten zur Person,

-       Pensionskonto,

-       Meldebestätigung,

-       Strafregisterauszug.

 

Im ersten Absatz des Begleitbriefes zur neuen Versicherungskarte steht auch eine Empfehlung zur Entsorgung der Karte:

 

„Nicht mehr benötigte Karten können mit dem Restmüll entsorgt werden.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Gesundheit nachstehende

 

 

Anfrage

 

1)    Ist es richtig, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger empfiehlt, die alten e-cards im Restmüll zu entsorgen? Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Vorgehensweise?


2)    Können Sie ausschließen, dass es dadurch zu einem Missbrauch von aus dem Müll zurückgeholten oder an Dritte weitergegebene Karten kommen kann, wenn ja, warum?

 

3)    Die e-card beinhaltet auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Wie soll verhindert werden, dass die im Restmüll entsorgten Karten nicht im Ausland verwendet werden (dort gibt es keine Lesegeräte, deswegen kann ihre Gültigkeit nicht überprüft werden)?

 

4)    Die Verwendung einer EKVK ohne einen Leistungsanspruch ist gerichtlich strafbar. Muss der Versicherte, der die e-card im Restmüll entsorgt hat, beweisen, dass nicht er persönlich die alte e-card verwendet oder weitergegeben hat?

a)    Wenn ja, wie?

b)    Wie wird vorgegangen, falls der Versicherte beweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Verwendung der e-card nicht im Ausland bzw. nicht im EU-Ausland war?

i)      Ist in diesem Fall noch zu beweisen, dass die e-card im Restmüll entsorgt wurde?

(1)  Falls ja, wie?

(2)  Falls nein, ist in diesem Fall sichergestellt, dass er die e-card nicht selbst weitergegeben hat?

 

5)    Sind bereits Fälle von Missbrauch im Zuge des aktuellen e-card-Austausches bekannt?

a)    Falls ja, welche, wie viele und wie wurde vorgegangen?

b)    Falls nein, wie wollen Sie sicherstellen, dass es zu keinem Missbrauch kommt?

 

6)    Ist ein einheitliches e-card-System in der ganzen EU geplant?

a)    Wird es in der Zukunft möglich sein, die e-card-Daten im Ausland abzurufen?

 

7)    Gibt es technische Einrichtungen oder die technische Möglichkeit (auch missbräuchlich), bereits abgelaufene e-cards wieder aktivieren zu können?

 

8)    Wie werden die Gesundheitskarten aus den anderen EU-Ländern in Österreich geprüft?

a)    Müssen die Ärzte, Spitäler etc. davon ausgehen, dass diese Karten gültig sind?

b)    Wie sollen die Ärzte, Spitäler, usw. bei einer Vorlage der Karte aus anderen EU-Ländern richtig vorgehen?

i)      Wie wird vorgegangen, falls ein Missbrauch gleich bei der Vorlage der Karte festgestellt wird?

ii)     Wie wird vorgegangen, falls ein Missbrauch erst im Nachhinein festgestellt wird?