6318/J XXV. GP

Eingelangt am 21.08.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend mutmaßlicher Täter auf Heimaturlaub im Kosovo

 

 

Die „Krone“ berichtet, dass im März 2015 im Tierpark Buchberg ein Storch gesteinigt wurde, ein Graureiher mit einem Herzstich getötet und eine Storchendame schwer verletzt:

 

„Storch 'Rudi' mit Steinen brutal erschlagen, Graureiher 'Ivan' mit einem Herzstich eiskalt ermordet und Storchendame 'Susi' schwer verletzt – um weitere Attacken gegen seine Tiere zu verhindern, setzt Andreas Plachy, der Chef des Tierparks in Buchenberg in Niederösterreich, jetzt auf Überwachung. […]
'Wir haben uns entschieden, an den neuralgischen Punkten in den Tiergehegen Überwachungskameras zu installieren. Zudem werden unsere Mitarbeiter vor allem nach Betriebsschluss am Abend noch mehr kontrollieren und auf Patrouille gehen', so Plachy. […]
Wie berichtet, war Anfang März Storch Rudi zu Tode gequält worden. Ein mutmaßlicher Täter wurde von der Polizei rasch ausgeforscht, aus dessen Umfeld vermutet Plachy auch die akutellen
(!) Tierhasser. Die Polizei ist schon wieder eingeschaltet. Doch der Übeltäter im Fall Rudi ist für die Beamten derzeit nicht greif- und befragbar. Er weilt auf Heimaturlaub im Kosovo.“
(http://www.krone.at/Tierecke/Nach_Vogelmorden_Kameras_im_Tierpark_Buchenberg-Moderne_Technik-Story-462877, 17. Jul. 2015)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Entspricht der in der „Krone“ geschilderte Sachverhalt, dass der von der Polizei ausgeforschte mutmaßliche Täter im Fall „Rudi“ bis zum Erscheinen des Artikels nicht einvernommen werden konnte, da er sich auf Heimaturlaub im Kosovo aufhielt?

2.     Konnte der mutmaßliche Täter inzwischen einvernommen werden?

3.     Falls ja, mit welchem Ergebnis?

4.     Falls nein, warum nicht?

5.     Welchen Aufenthaltstitel hat der mutmaßliche Täter?

6.     Welche Staatsbürgerschaft besitzt der mutmaßliche Täter?

7.     Hat diese Person einen Asylantrag in Österreich gestellt?

8.     Falls ja, wann?

9.     Falls ja, wie lautet der aktuelle Stand in diesem Verfahren?

10.  Falls ja, wie ist es in diesem Fall möglich, dass der mutmaßliche Täter von der Polizei nicht einvernommen werden konnte oder kann, da er sich auf Heimaturlaub befindet?

11.  Konnte dem mutmaßlichen Täter im Fall „Rudi“ in der Zwischenzeit auch die Täterschaft in einem oder beiden der anderen Fälle nachgewiesen werden?