632/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend laut Regierungsprogramm geplante Einführung einer sogenannten Teilpension

 

Im aktuellen Regierungsprogramm ist auf Seite 70 Folgendes zu lesen:

 

Einführung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Welche Ziele konkret sollen mit Einführung einer Teilpension erreicht werden?
  2. Erwarten Sie dadurch finanzielle Einsparungen?
    1. Wenn ja, in welcher Höhe?
    2. Gibt es dazu fundierte Zahlen von Fachexperten?
  3. Erwarten Sie dadurch einen Anstieg des faktischen Pensionsantrittsalters?
    1. Wenn ja in welchem Ausmaß?
    2. Gibt es dazu fundierte Zahlen von Fachexperten?
  4. In welcher Form werden die Teilpensionisten statistisch erfasst und Berücksichtigung finden?
  5. Wie entgegnen Sie die Kritik von Fachexperten, dass die Teilpension durchaus zu einem steigenden Pensionsantrittsalter beitragen könne, aber durch die damit erworbenen höheren Pensionsansprüche finanziell gar nicht bringe, weil die Kosten nur um ein paar Jahre verschoben würden?
  6. Wie entgegnen Sie die Kritik von Fachexperten, dass es bereits jetzt zu wenig Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer gibt, die noch weit unter dem Antrittsalter für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) sind?