Eingelangt am 12.02.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend laut
Regierungsprogramm geplante Einführung einer sogenannten Teilpension
Im aktuellen Regierungsprogramm
ist auf Seite 70 Folgendes zu lesen:
Einführung
einer Teilpension:
Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw.
Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer
Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen,
wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das
Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen
längeren Verbleib in Beschäftigung ab.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
- Welche Ziele
konkret sollen mit Einführung einer Teilpension erreicht werden?
- Erwarten Sie
dadurch finanzielle Einsparungen?
- Wenn ja, in
welcher Höhe?
- Gibt es dazu
fundierte Zahlen von Fachexperten?
- Erwarten Sie
dadurch einen Anstieg des faktischen Pensionsantrittsalters?
- Wenn ja in
welchem Ausmaß?
- Gibt es dazu
fundierte Zahlen von Fachexperten?
- In welcher Form
werden die Teilpensionisten statistisch erfasst und Berücksichtigung
finden?
- Wie entgegnen
Sie die Kritik von Fachexperten, dass die Teilpension durchaus zu einem
steigenden Pensionsantrittsalter beitragen könne, aber durch die
damit erworbenen höheren Pensionsansprüche finanziell gar nicht
bringe, weil die Kosten nur um ein paar Jahre verschoben würden?
- Wie entgegnen
Sie die Kritik von Fachexperten, dass es bereits jetzt zu wenig
Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer gibt, die noch weit
unter dem Antrittsalter für die Korridorpension (bzw.
Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer
Versicherungsdauer) sind?