6320/J XXV. GP

Eingelangt am 24.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Patente auf Pflanzen

BEGRÜNDUNG

 

Patentierungen von Verfahren zur konventionellen Züchtung sind in der EU nicht erlaubt. Im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) heißt es im § 53:

Europäische Patente werden nicht erteilt für

(…)

(b) Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse;

Im österreichischen Patentgesetz heißt es hierzu im §2 (2):

„(2) Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten oder Tierrassen sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Der Begriff der Pflanzensorte wird durch Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz, ABl. Nr. L 227 vom 1. September 1994 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2506/95, ABl. Nr. L 258 vom 28. Oktober 1995 S. 3, definiert. Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht. Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, können patentiert werden, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Satz 1 Teil 2, wonach Patente nicht für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren erteilt werden, berührt nicht die Patentierbarkeit von Erfindungen, die ein mikrobiologisches oder sonstiges technisches Verfahren oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, wobei ein mikrobiologisches Verfahren jedes Verfahren ist, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird.


In ihren Entscheidungen G2/12 „Tomate II“ und G2/13 „Brokkoli II“ vom 25. März 2015 stellte die Beschwerdekammer des EPA jedoch klar, dass Pflanzen und Tiere (oder deren Teile) als solche, selbst wenn sie aus einem vom Patentschutz ausgeschlossenen biologischen Verfahren stammen, auch weiterhin patentiert werden können. Während Verfahren der konventionellen Züchtung also nicht patentiert werden können, sollen Pflanzen und Tiere, die aus einer derartigen Züchtung stammen, patentiert werden können. Das ist widersprüchlich und untergräbt das oben zitierte Verbot im EPÜ. In den konkreten Fällen geht es um die sogenannte „Schrumpeltomate“, die einen geringeren Wassergehalt aufweist und um eine Brokkoli-Züchtung mit erhöhtem Nährstoffgehalt. Die betroffene Tomate und der Brokkoli sind durch konventionelle Züchtung, also ohne den Einsatz von Gentechnik entstanden.

 

 

Wie andere Vertragsstaaten hat auch Österreich einen Vertreter im Verwaltungsrat des Amts.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Setzen Sie sich für ein europaweites Verbot der Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren ein?

2)    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie/Ihr Ministerium bisher ergriffen, um die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren zu verhindern?

3)    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie/Ihr Ministerium ergreifen, um die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren künftig zu verhindern?

4)    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die europäischen Patentgesetze so geändert werden, dass Patente auf Züchtungsverfahren, Züchtungsmaterial, Züchtungsmerkmale, Gene sowie auf Pflanzen und Tiere und von diesen gewonnenen Lebensmitteln vollständig verboten werden?

a.    Wenn ja, wie werden Sie das machen, welchen Zeitplan haben Sie dafür?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5)    Werden Sie den österreichischen Vertreter im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes, Herrn Christian Weissenburger, anweisen, einen Beschluss herbeizuführen, der die Regeln des EPÜ so ändert, dass Patente auf Züchtungsverfahren, Züchtungsmaterial, Züchtungsmerkmale, Gene sowie auf Pflanzen und Tiere und von diesen gewonnenen Lebensmitteln vollständig verboten werden?

a.    Wenn ja, bis wann wird das geschehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?