635/J XXV. GP

Eingelangt am 13.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einer Eingliederung der Forschungsagenden des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend; betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Beauftragung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF) wurde von Seiten der Bundesregierung mit der Nutzung von Synergieeffekten zwischen den beiden Ministerien, vor allem auch im Bereich der Grundlagen- und der angewandten Forschung, argumentiert.

Wenn jedoch ständig von der Nutzung von Synergieeffekten die Rede ist, dann muss über eine Eingliederung der Forschungsagenden des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), in das Wissenschaftsministerium,  auch gesprochen werden.

 

Daher müssen Synergieeffekte ganzheitlich über alle Ministerien, die im Forschungs- und Innovationsbereich Zuständigkeiten haben, gehoben werden, um so die Effizienz im Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsbereich zu steigern und womöglich überschüssige Mittel für den Ausbau des Forschungsstandortes Österreich verwenden zu können.

 

Konkret betrifft dies folgende Abteilungen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie:

·        Abteilung I 1 – Grundsatzangelegenheiten

·        Abteilung I 2 – Forschungs- und Technologieförderung

·        Abteilung I 3 – Energie- und Umwelttechnologien

·        Abteilung I 4 – Mobilitäts- und Verkehrstechnologien

·        Abteilung I 5 – Informations- und industrielle Technologien, Raumfahrt

 

Die Abteilung I 1 – Grundsatzangelegenheiten des BMVIT beschäftigt sich mit Grundsatzangelegenheiten der Forschungs- und Technologieentwicklung, mit der strategischen Planung für den Bereich Innovation, auch im internationalen Kontext, und mit der zusammenfassenden Behandlung der Sach- und Förderungsangelegenheiten der außeruniversitären und wirtschaftsbezogenen Forschungs- und Technologieeinrichtungen. Dies steht klar in Widerspruch mit der bereits dargelegten Argumentation im Zuge der gemeinsamen Führung von BMWFJ und BMWF. Diese Aufgabenbereiche sollten, um eine gemeinsame Forschungspolitik gewährleisten zu können, auch Aufgabe dieser gemeinsamen Führung sein, um so Doppelgleisigkeiten zu verhindern.


Die Abteilung I 2 – Forschungs- und Technologieförderung beschäftigt sich unter anderem mit der „Strategisches Steuerung von FFG und AWS sowie der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Governance-Konzepte; der Koordination der Förderungen im Rahmen des Themenmanagements; der Planung und Steuerung von Förderungen der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft“.

 

Vor allem die Planung und Steuerung von Förderungen der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft sollte doch eigentlich Aufgabe des BMWFJ und Aufgabe des BMWF sein, vor allem da diese Ministerien nun auch unter gemeinsamer Führung des Herrn Bundesministers stehen.

 

Auch  Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung oder des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen, bleiben  im BMVIT erhalten.

Dazu gehören „insbesondere auch die Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.“

Auch hier ist anzumerken, dass es sich hier nicht um die Nutzung von Synergieeffekten handelt, wenn doppelte Strukturen bestehen bleiben. Vor allem die Wissenschafts- und Forschungsszene würde sich hier über klare Zuständigkeiten freuen.

 

Doppelgleisigkeiten sind auch bei Strategie der einzelnen Ministerien festzustellen. Das BMVIT beschäftigt sich unter anderem mit Angelegenheiten der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen durch einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung.

Hier ist nicht festzustellen, wie die Koordination untern den jeweiligen Ministerien aussieht. Denn auch das BMWFJ und BMWF sollte sich mit der langfristigen Forschungsstrategie beschäftigen.

 

Es existieren auch noch weitere Abteilungen des BMVIT (konkret die Abteilungen I-3, I-4, I-5) die sich mit grundsätzlichen Forschungs- und Technologiefragestellungen beschäftigen.

 

Wenn von Seiten der Bundesregierung die Rede ist, dass es notwendig ist, Synergieeffekte zu heben, auch im Hinblick der Budgetkonsolidierung, dann muss dies auch konsequent und sinnvoll umgesetzt werden. Bisher ist es nicht mehr als eine halbherzige Lösung.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Anhand welcher Kriterien wurde entschieden, welche Forschungsagenden im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie belassen werden?

2.      Warum obliegt die Steuerung von Förderungen der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie?

3.      Warum ist das BMVIT mit den Angelegenheiten der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen durch einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung betraut?

4.      Warum ist die Abteilung I 2 – Forschungs- und Technologieförderung des BMVIT weiterhin Teil des BMVIT und nicht Teil des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung?


 

5.      Warum werden bei der Steuerung von FFG und AWS nicht eindeutige Zuständigkeitsbereiche geschaffen?

6.      Wie erfolgt die Koordination zwischen den einzelnen Ministerien?

7.      Welches Ministerium hat bei gegensätzlichen Interessen die Entscheidungsgewalt?

8.      Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den Abteilungen I-1 bis I-5 des BMVIT?

9.      Wie kann eine einheitliche Forschungsstrategie bei unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen gewährleistet werden?

10.  Welche Schwerpunktthemen legt das BMVIT als Kernpunkte der Forschungsstrategie fest?

11.  Welche Forschungsbereiche sieht das BMVIT als Zukunftsbereiche an?

12.  Wie hoch ist das Budget für den Bereich Forschung im BMVIT?

13.  Wie sieht die Budgetierung für den Bereich Forschung im BMVIT in der nächsten Bundesgesetzperiode aus?