6359/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Luxuspensionen und Nebenprivilegien

 

Der frühere Tiroler Landeshauptmann-Vize Helmut Mader (VP) sorgt für Aufregung. Grund: Er hat sich per Vertrag auf Lebenszeit das Gratis-Wohnrecht in einer 188-m2-Wohnung in Innsbruck zusichern lassen, so der "Kurier".

 

Laut Maders Sohn Gerhard Mader wurde das gratis Wohnrecht "in Anerkennung seiner Dienste und Investitionen" gewährt. Konkret habe er 200.000 bis 300.000 Euro in einen wertsteigernden Ausbau der Wohnung gesteckt und habe außerdem "jahrzehntelang den Gratis-Heimleiter gemacht".

 

Der Tiroler Blogger Markus Wilhelm hat nach einigen Recherchen am Montag auf seiner Seite ein Interview veröffentlicht, das im März 2008 gemeinsam mit einer Homestory in der Zeitschrift "Die Tirolerin" erschienen ist. Das Porträt zeigt Mader samt Gattin mit Bildern der besagten Wohnung.

 

Darin sind unter dem Titel "Der Präsident im Studentenhaus" Bilder von einer teils mit Holz getäfelten Wohnung abgebildet - in der gemütlichen Stube steht ein Holzkamin, das Wohnzimmer mit Couch-Ecke und hölzernem Wandregal ist durch eine Steh-Anrichte getrennt. Die geräumige Küche der gratis Wohnung ist mit weißen Holzkästen bestückt. Sogar einen Balkon mit Blick auf die Nordkette zeigt Mader stolz her. In der Homestory wird Mader, der seit über 40 Jahren im vierten Obergeschoß des fünfgeschoßigen Studentenheims logiert, mit den Worten zitiert: "Vor 20 Jahren hatten wir schon ein Haus gekauft, aber die anderen Verantwortlichen des Studentenhauses haben uns bekniet, dass wir bleiben".

 

Laut Kontrollamtsbericht der Stadt Innsbruck (1994) bezahlte Helmut Mader für diese Wohnung pro forma monatlich 5.000 Schilling: Er erhielt als Obmann (von 1964 bis 2013) die gesamte Summe vom Verein Technikerhaus zurückerstattet. Auch die „aus der steuerlichen Bewertung der unentgeltlichen Dienstwohnungsbenützung resultierenden Steuern" trug der Verein.

 


 

Auf Basis eines mit sich selber abgeschlossenen „Werkvertrages“ kassierte Helmut Mader neben seiner Gage als Landeshauptmannstellvertreter (Monatsgehalt brutto 215.444 Schilling) monatlich 15.500 Schilling vom Verein Technikerhaus als "Pauschalentschädigung". Zwar verzichtete er während seiner Regierungsfunktion auf diesen "Werkvertrag", nahm mit Ausscheiden aus der Landesregierung im April 1994 das Entgelt als "Beratungskosten" aber dann wieder kurzzeitig in Anspruch.

 

Ein Kontrollamtsbericht der Stadt Innsbruck zeigte letzte Woche, dass das Land zwischen 1993 bis 1995 rund 273.000 Euro zugeschossen hat, die Stadt weitere rund 174.000 Euro. (Quelle: Heute vom 11.08.2015)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

1.  Wie beurteilen Sie diese Causa im Zusammenhang mit der 2014 erfolgten Beschlussfassung der Regelung der Luxuspensionen?

2.  Welche Möglichkeiten bietet die derzeitige „Luxuspensionsregelung“, um Nebenrechte und Nebenprivilegien, wie sie der ehemalige ÖVP-Spitzenpolitiker Helmut Mader neben seiner Politikerpension usw. bezogen hat, einzudämmen bzw. anzurechnen?

3.  Wie sehen Sie als Sozialminister die gängige Praxis, dass sich Spitzenfunktionäre aus dem Gewerkschafts- und Kammerwesen neben ihrer „offiziellen“ Pensions- und Ruhegenussregelung noch Sonderprivilegien herausverhandeln, die einen wesentlichen vermögenswerten  Vorteil für sie darstellen?

4.  Werden Sie als Sozialminister eine Gesetzesnovelle ausarbeiten, um solche „Nebenprivilegien“ abzuschaffen?

5.  Wenn nein, warum nicht?