6411/J XXV. GP
Eingelangt am 04.09.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Josef Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und E-Card
Das Sozialbetrugsgesetz soll laut den diesbezüglich im Gesetzesbegutachtungsverfahren veröffentlichen Ansätzen eine Nettofinazierung von 134,2 Mio Euro durch die im Sozialbetrugsgesetz normierte schärfe Kontrolle allein im Bereich der Krankenversicherungen erreicht werden, im Jahr 2020 sollen es bereits 145,2 Mio. Euro sein.
Bisher wurden Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem E-Card-Missbrauch und Verlust immer „kleingeredet“. Jetzt wird hier plötzlich ein großes Einbringungspotential dargestellt.
Ein
zweiter Bereich sind ungerechtfertige Krankenstandsbestätigungen bzw.
Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit. Nun ist bekannt, dass es im
Jahr 2014 insgesamt 3.770.278 Krankenstandsfälle und 12,3 entfallene Tage
pro Erwerbstätigen gab (Quelle Statistik Austria).
In diesem
Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Gesundheit folgende
ANFRAGE