646/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Einkünfte von Mitarbeitern des ESM

 

 

Im Vertrag zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus sind unterschiedliche Regelungen zum Aufbau des ESM, dessen Personal sowie der Entlohnung der Mitarbeiter enthalten:

 

"Artikel 4 (1): Der ESM hat einen Gouverneursrat und ein Direktorium sowie einen Geschäftsführenden Direktor und andere für erforderlich erachtete eigene Bedienstete.

 

Artikel 5 (7) Der Gouverneursrat fasst die folgenden Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit:

e) Ernennung und Beendigung der Amtszeit des Geschäftsführenden Direktors nach Maßgabe des Artikels 7

 

Artikel 6 (1)

Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt aus einem Personenkreis mit großem Sachverstand im Bereich der Wirtschaft und der Finanzen ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums.

 

Artikel 7

(1) Der Geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat aus einem Kreis von Kandidaten ernannt, die die Staatsangehörigkeit eines ESM-Mitglieds, einschlägige internationale Erfahrung und großen Sachverstand im Bereich der Wirtschaft und der Finanzen besitzen. …

(4) Der Geschäftsführende Direktor steht den Bediensteten des ESM vor. Er ist für die Organisation, Ernennung und Entlassung der Bediensteten nach Maßgabe der vom Direktorium zu beschließenden Beschäftigungsbedingungen zuständig.

 

Artikel 33

Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die anderen Bediensteten des ESM fest.


Artikel 36 (5)

Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der nationalen Einkommensteuer befreit."

 

Laut Angaben des ESM besteht der derzeitige Mitarbeiterstab aus ca. 90 Personen (http://www.esm.europa.eu/pdf/FAQ%20ESM%2014012014.pdf).

Die Geschäftsführung setzt sich aus sechs Personen unter der Leitung von Klaus Regling zusammen. Gemäß den Vorgaben des Vertrages setzt sich das Direktorium aus 17 Personen zusammen, der österreichische Vertreter ist Sektionschef im BMF Harald Waiglein.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist der Abgabensatz, den Angestellte des ESM gemäß Artikel 36 an den ESM selbst abzuführen haben?

2.    Wie hoch ist das Einkommen des Geschäftsführers (Managing Director) des ESM Klaus Regling?

3.    Wie hoch ist das Einkommen der weiteren Mitglieder der Geschäftsführung (Management Board) des ESM?

4.    Wie viele Personen werden derzeit vom ESM beschäftigt?

5.    Welche zusätzlichen Vergünstigungen stehen den Mitarbeitern des ESM zu? (z.B.: Spesen für Hausangestellte, Spesen für Haushalt und Kinderbetreuung, Spesen für Auslandsaufenthalt, Übernahme der Umzugs- und Reisekosten, etc.)

6.    Welche Pensionsansprüche erwerben Mitarbeiter des ESM während ihrer Tätigkeit?

7.    Welche Abfertigungsansprüche erwerben Mitarbeiter des ESM durch ihre Tätigkeit?

8.    In welcher Form sind die Angestellten des ESM sozialversichert?

9.    Bezieht der österreichische Vertreter im Direktorium, Harald Waiglein, ein Einkommen oder sonstige Bezüge wie Aufwandsentschädigung vom ESM?

10. Wenn ja, in welcher Höhe?

11. Wird die Tätigkeit von Harald Waiglein für den ESM in anderer Weise abgegolten?

12. Wenn ja, von wem?

13. Wenn ja, in welcher Höhe?

14. Bezieht der Stellvertreter von Harald Waiglein, Alfred Katterl, ein Einkommen oder sonstige Bezüge wie Aufwandsentschädigung vom ESM?

15. Wenn ja, in welcher Höhe?

16. Wird die Tätigkeit von Alfred Katterl für den ESM in anderer Weise abgegolten?

17. Wenn ja, von wem?

18. Wenn ja, in welcher Höhe?

19. Gibt es für die Mitglieder des Gouverneursrates des ESM eine Form des Entgelts für diese Tätigkeit?

20. Wenn ja, in welcher Höhe?