6505/J XXV. GP

Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Zigarettenkauf und Rauchverbot in Asylantenunterkünften

 

Das organisatorische Chaos, das von der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit dem ungezügelten Zuzug von Asylanten seit Wochen und Monaten provoziert wird, hat auch auf die Vollziehung des Tabakgesetzes Auswirkungen:

 

So gab es am 14. September 2015 einen Riesen-Wirbel um einen Einkauf auf einer Tullner Tankstelle: Ein Rotkreuz-Helfer besorgte 90 Packungen Zigaretten für Asylanten, Preis: 479 Euro.

 

Zeugen beobachteten die Aktion, posteten die Rechnung auf Facebook. Die Bevölkerung kritiisert die "Tschick-Affäre" heftig: "Das ist eine Frechheit! Offenbar versteht man unter der Notversorgung auch die Aufwendung von Spendengeldern zum Kauf von Zigaretten", so fassungslose Bürger.

Mit dem Zigarettenkauf ist es nämlich keineswegs getan. Die Zigaretten werden ja auch „verzehrt“. Es stellt sich nun die Frage, ob Asylantenunterkünfte „öffentliche“ oder „private“ Räume im Sinne des Tabakgesetzes sind. Sind sie nämlich öffentliche Räume, dann würde gemäß § 13 Abs 1 Tabakgesetz ein Rauchverbot gelten.

Dazu kommt, dass, obwohl 80 Prozent der Asylanten erwachsene Männer sind, gleichzeitig auch Frauen und Kinder in Asylantenunterkünften untergebracht sind. Diese wären dann dem Zigarettenrauch ausgesetzt.

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

  1. Sind Sie als Gesundheitsministerin darüber informiert, dass im Zuge der Asylantenunterbringung in großem Ausmaß Tabakwaren für die Asylanten angekauft werden?

  1. Wenn ja, welche gesundheitspolitische Haltung nehmen Sie dazu ein?
  2. Sind Sie als Gesundheitsministerin darüber informiert, dass Asylanten in Asylantenunterkünften die Tabakwaren rauchen?
  3. Ist das Rauchen in Asylantenunterkünften auf der Grundlage des Tabakgesetzes erlaubt?
  4. Wenn ja, auf welcher Grundlage?