6505/J XXV. GP
Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Zigarettenkauf und Rauchverbot in Asylantenunterkünften
Das organisatorische Chaos, das von der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit dem ungezügelten Zuzug von Asylanten seit Wochen und Monaten provoziert wird, hat auch auf die Vollziehung des Tabakgesetzes Auswirkungen:
So gab es am 14. September 2015 einen Riesen-Wirbel um einen Einkauf auf einer Tullner Tankstelle: Ein Rotkreuz-Helfer besorgte 90 Packungen Zigaretten für Asylanten, Preis: 479 Euro.
Zeugen beobachteten die Aktion, posteten die Rechnung auf Facebook. Die Bevölkerung kritiisert die "Tschick-Affäre" heftig: "Das ist eine Frechheit! Offenbar versteht man unter der Notversorgung auch die Aufwendung von Spendengeldern zum Kauf von Zigaretten", so fassungslose Bürger.
Mit dem Zigarettenkauf ist es nämlich keineswegs getan. Die Zigaretten werden ja auch „verzehrt“. Es stellt sich nun die Frage, ob Asylantenunterkünfte „öffentliche“ oder „private“ Räume im Sinne des Tabakgesetzes sind. Sind sie nämlich öffentliche Räume, dann würde gemäß § 13 Abs 1 Tabakgesetz ein Rauchverbot gelten.
Dazu kommt, dass, obwohl 80 Prozent der Asylanten erwachsene Männer sind, gleichzeitig auch Frauen und Kinder in Asylantenunterkünften untergebracht sind. Diese wären dann dem Zigarettenrauch ausgesetzt.
In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage