6515/J XXV. GP
Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Regierungs-Beauftragter Christian Konrad
In der 72. Sitzung des Ministerrates am 8. September 2015 wurde unter Punkt 5. der Tagesordnung ein „Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Zl. 351.000/0035-I/4/15, betr. Bestellung eines Regierungsbeauftragten für die Bereitstellung menschenwürdiger Unterbringung von Flüchtlingen“ verabschiedet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Auf welcher verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlage wird Herr Christian Konrad mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dessen Beamten und Vertragsbediensteten als „Regierungs-Beauftragter“ in Beziehung treten?
2. In welchem Über- und Unterordnungsverhältnis befinden sich Beamte und Vertragsbedienstete des BMASK und nachgeordneter Dienststellen, wie die Bundessozialämter(Sozialministeriumsservice) bzw. das Arbeitsmarktservice zu diesem „Regierungsbeauftragten“?
3. Welche finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen stellt das BMASK für die Zusammenarbeit mit dem „Regierungs-Beauftragten“ bereit?
4. Welche gemeinsamen Projekte wird das BMASK mit dem „Regierungs-Beauftragten“ durchführen?
5. Welche Kosten werden diese gemeinsamen Projekte gemäß Frage 4) verursachen und wie ist die budgetäre Bedeckung?
6. Welchen Anteil trägt das BMG an der genannten „einen Million Euro“ für Organisationskosten rund um die Administration von Herrn Christian Konrad als „Regierungs-Beauftragten“?