671/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder der Burgtheater GmbH

 

Wie in den letzten Wochen in den Medien virulent geworden ist, befindet sich zur Zeit das Burgtheater – namentlich die Burgtheater GmbH – in einer misslichen finanziellen Lage, die ua den mutmaßlichen Verfehlungen einer Finanzvorständin geschuldet ist.

 

Das Burgtheater musste in diesem Zusammenhang teils scharfe Kritik einstecken, mitunter war auch von „Schlamperei“ und „Versagen der Kontrollorgane“ die Rede.

 

Tatsächlich stellt sich die Frage, wie es zur derzeitigen og Situation kommen konnte, sollten doch die Gebarungen des Burgtheater-Vorstandes durch einen Aufsichtsrat überprüft werden.

 

Bei den derzeit kolportierten Steuerschulden der Burgtheater GmbH in Höhe von rund 5 Millionen Euro ist jedenfalls anzunehmen, dass die den Medien zufolge offenbar passierten Betrügereien zuvor schon über mehrere Jahre hinweg erfolgt sind. Hier hat der Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH leider kläglich versagt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Erhalten die Aufsichtsratsmitglieder der Burgtheater GmbH für ihr Aufsichtsratsmandat eine finanzielle Abgeltung?

2.     Falls ja, auf welche Höhe in Euro beläuft sich diese jeweils?

3.     Erhalten die Aufsichtsratsmitglieder der Burgtheater GmbH für ihr Aufsichtsratsmandat eine nicht-monetäre Vergünstigung, beispielsweise in Form von Theaterkarten, Kartenkontingenten, Theaterabonnements u.dgl.?

4.     Falls ja, in welcher Form?

5.     Falls ja, mit welchem Betrag in Euro lässt sich diese geldwerte Leistung beziffern?