6749/J XXV. GP
Eingelangt am 09.10.2015
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend
betreffend Bundeszuschuss Ausbau Kinderbetreuung
Im Jahr 2011 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots abgeschlossen. Der Bund stellte zur Abdeckung des Mehraufwands den Ländern und Gemeinden in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 55 Mio Euro zur Verfügung. Die Ko-Finanzierung der Länder beläuft sich auf mindestens 55 Mio Euro. Das Ziel dieser Vereinbarung war entsprechend dem Barcelona-Ziel der Europäischen Union für 33% der unter 3-Jährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Es galt somit vor allem Plätze für unter 3-Jährige zu schaffen und dabei vorrangig Plätze zu schaffen, die mit einer Vollbeschäftigung beider Eltern zu vereinbaren sind.
Bei der Widmung der Bundeszuschüsse hatten die Länder folgenden Spielraum:
- Max. 25% des Bundeszuschusses konnten für 3-6-Jährige verwendet werden
- Bis zu 100% des Bundeszuschusses konnten für unter 3-Jährige verwendet werden
- 2011 konnten 20% des Bundeszuschusses, 2012 20%, 2013 10% und 2014 5% des Bundeszuschusses für erweiterte Öffnungszeiten verwendet werden
- Bis zu 50% des Bundeszuschusses konnte für den Bereich der Tageseltern verwendet werden
Bis zum 30. Juni 2015 mussten die Länder dem Familienministerium zum letzten Mal eine Aufstellung über die Verwendung der vom Bund gewährten Zuschüsse übermitteln. Eine Anfrage ermöglicht folglich einen abschließenden Blick auf die Verwendung der insgesamt 55 Mio Euro seitens des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurde der gesamte Bundeszuschuss (55 Mio) zum Ausbau von Kinderbetreuung zwischen 2011-2014 von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland)?
2. Mussten Bundeszuschüsse seitens einzelner Länder rückerstattet werden?
3. Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Länder waren davon betroffen bzw. welchen Grund hatte die Rückerstattung?
4. Wie viele Betreuungsplätze wurden in den Jahren 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 (bitte um getrennte Darstellung pro Jahr) für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?
5. Wie viele Betreuungsplätze wurden in den jeweiligen Jahren 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 (bitte um getrennte Darstellung pro Jahr) für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?
6. Wie viele Tagesmütter und Tagesväter konnten mit Unterstützung des Bundes zwischen 2011 und 2014 in den einzelnen Bundesländern ausgebildet werden?
7. Wie vielen Tagesmüttern und Tagesvätern wurde zwischen 2011 und 2014 eine Betreuungsbewilligung erteilt?
8. Wie widmeten die einzelnen Bundesländer in den Jahren 2011-2014 ihre Bundeszuschuss-Mittel jeweils in Prozenten?
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3-6 Jährige |
Unter 3 |
Erweiterung Öffnungszeiten |
Tageseltern |
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Burgenland |
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Kärnten |
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NÖ |
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OÖ |
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Salzburg |
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Steiermark |
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Tirol |
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Vorarlberg |
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Wien |
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9. Gemäß Art. 9 ist betreffend Einsatz der Zweckzuschussmittel sowie die Auswirkung der Förderung eine Evaluierung vorgesehen. Wurde eine Evaluierung vorgenommen?
10. Wenn ja wann und von wem?
11. Wurde diese quantitativ oder qualitativ umgesetzt?
12. Mit welchen Kosten war die Evaluation verbunden?
13. Zu welchem Ergebnis kommt die Evaluation?
14. Konnten die Ziele der 15a-Vereinbarung in Art.1 erreicht werden? Wenn nein, warum nicht?