6861/J XXV. GP

Eingelangt am 28.10.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Flüchtlings-Zug aus Verkehr gezogen

 

 

Folgendes konnte man am 21.10.2015 auf der Webseite von „kleinezeitung.at“ lesen:

„Ein Sonderzug der ÖBB, der Flüchtlinge von Graz nach Linz gebracht hat, wurde beschädigt. Die Waggons mussten aus Sicherheitsgründen sogar aus dem Verkehr gezogen werden. "Der Sachschaden an den Waggons ist beträchtlich, etwa fünf Waggons mussten von uns aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr gezogen werden und sind in der Werkstatt", so Christoph Posch und Mario Brunnmayr von den ÖBB. Was war geschehen? In einem Sonderzug der ÖBB, der etwa 500 Flüchtlinge in der Nacht von Graz nach Linz gebracht hat, wurden von den Flüchtlingen an mehreren Notfallentriegelungsfenstern die Gummileisten heruntergerissen - weil dadurch die Sicherheit der Fahrgäste nicht mehr gewährleistet ist, mussten die Waggons in die Werkstatt.“

(http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4848548/GRAZLINZ_Beschaedigt_FluchtlingsZug-aus-Verkehr-gezogen)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Sind Ihnen oben genannte Fälle bekannt?

2.     Wenn ja, seit wann?

3.     Wurden die verantwortlichen Asylwerber angezeigt?

4.     Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine Anzeige erstattet?

5.     Wenn ja, aus welchen Nationen stammen die angezeigten Asylwerber?

6.     Wenn ja, welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die angezeigten Asylwerber?

7.     Wenn ja, was geschieht mit den straffällig gewordenen Asylwerbern in diesem Fall?

8.     Sind Ihrem Ressort weitere derartige Fälle aus dem Jahr 2015 bekannt, wonach Flüchtlingssonderzüge dermaßen beschädigt wurden?

9.     Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich konkret?


10.  Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine Anzeige erstattet?

11.  Wenn ja, aus welchen Nationen stammen die angezeigten Asylwerber?

12.  Wenn ja, was geschieht mit den straffällig gewordenen Asylwerbern in den einzelnen Fällen?