7021/J XXV. GP

Eingelangt am 13.11.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Anspruchsberechtigung für Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten“

 

Die Frage, wer eigentlich die Telefonkosten für Asylbewerber bezahle, beantwortete die Caritas mit einem deutlichen „Nein, wir nicht!“ Allerdings gibt es eine Stellungnahme, die aufhorchen lässt:

 „Die MitarbeiterInnen der Caritas Grundversorgung unterstützen zudem Asylwerbende dabei, Anträge an das GIS (Gebühren Info Service) auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten einzubringen. Die Prüfung und Genehmigung von Zuschussleistungen erfolgt dann direkt durch das Gebühren Info Service.“ (www.caritas-linz.at)

Diese Stellungnahme wirft Fragen auf, da laut GIS nur folgende Personengruppen grundsätzlich bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen einen Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren bzw. Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt haben:

·         Bezieher von: Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung, 

·         Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand, 

·         Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz,

·         Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz, 

·         Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz, 

·         Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz, 

·         Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie 

·         Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.

Anspruchsberechtigte können aktuell zwischen zwischen folgenden Betreibern wählen:

A1 Telekom (Festnetz, Mobil und bob), AICALL Telekomm-Dienstleistungs GmbH, Hutchison Drei Austria GmbH, Kabel-TV Amstetten GmbH, T-Mobile Austria GmbH)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE:

1.    Wie viele Personen sind aktuell von den Rundfunkgebühren befreit? (Stand per Einlangen dieser Anfrage)

a)    Wie viele davon haben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

b)    Wie viele Personen waren per 01.01.2013, 01.01.2014 und 01.01.2015 von den Rundfunkgebühren befreit? (Bitte um separate Aufgliederung pro Bundesland)

c)    Wie viel Geld entgeht der GIS durch die einzelnen Befreiungen von den Rundfunkgebühren insgesamt? (Stand per Einlangen dieser Anfrage)

2.    Wie viele Personen wurde aktuell ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt gewährt? (Stand per Einlangen dieser Anfrage)

a)    Wie viele davon haben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

b)    Wie viele Personen erhielten per 01.01.2013, 01.01.2014 und 01.01.2015 einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt? (Bitte um separate Aufgliederung pro Bundesland)

c)    Wie viel Geld entgeht der GIS insgesamt durch die einzelnen Zuschüsse zum Fernsprechentgelt?

d)    Wie viele Zuschussberechtigte sind ebenfalls von der Ökostrompauschale bzw. von der Bezahlung des 20 Euro übersteigenden Teils des Ökostromförderungsbeitrages befreit? (Stand per Einlangen dieser Anfrage)

e)    Wie hoch ist die Summe, die als Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems durch die Befreiung der Zuschussberechtigten jährlich wegfällt?

3.    Können Sie bestätigen, dass die Caritas Asylwerbende dabei unterstützt, Anträge an das GIS (Gebühren Info Service) auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten einzubringen?

a)    Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage fallen Asylbewerber unter die Anspruchsberechtigten?

b)    Wenn ja, wie viele Asylbewerber erhalten aktuell einen Zuschuss zu Fernsprechentgelten und um welche Summe handelt es sich jeweils im Einzelfall bzw. insgesamt?

c)    Wenn nein, werden Sie diesbezüglich Kontakt zur Caritas bzw. zur Bundesministerin für Inneres aufnehmen, um die Rechtslage zu klären?