705/J XXV. GP

Eingelangt am 20.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Gratis-Zahnspangen und Finanzierung durch die Tabaksteuer

 

Im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2013 haben Sie vollmundig angekündigt, dass die Zahnspangen für Kinder ab sofort gratis würden. Nach der Regierungsbildung haben Sie diese Forderung wiederholt. Dennoch blieben Sie schuldig, ab wann diese Regelung definitiv in Kraft treten wird. Im Rahmen der Regierungsbildung wurden auch Stimmen aus den Reihen der Koalitionsverhandler von SPÖ und ÖVP laut, die die massive Tabaksteuererhöhung in den kommenden Jahren mit dem Argument eines „Gegenfinanzierungspotentials“ für die Gratis-Zahnspangen erklärten.

 

Nun haben SPÖ/ÖVP-Regierungen in den  letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder Gesundheitsinvestitionen als Argument für massive Steuererhöhungen vorgeschoben. Deshalb ist es von Interesse, zu erfahren welcher Anteil der Tabaksteuer oder anderer Verbrauchssteuern für die tatsächliche Finanzierung von Gesundheitsinvestitionen zweckgewidmet ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Tabaksteuererhöhungen hat es seit 2006 gegeben?
  2. Wie hoch waren die Mehreinnahmen durch diese Tabaksteuererhöhungen?
  3. Welcher Anteil an diesen Mehreinnahmen aus dem Titel der Tabaksteuer wurden für Gesundheitsinvestitionen „zweckgewidmet“?
  4. Welche Gesundheitsinvestitionen wurden tatsächliche durch diese Tabaksteuermehreinnahmen finanziert?
  5. Wird die Tabaksteuer bzw. ein Teil der Tabaksteuererhöhung, - wie vereinzelt angekündigt, auch für die „Gegenfinanzierung“ der Gratis-Zahnspangen herangezogen?
  6. Wenn ja, welcher Anteil in welcher Höhe der Tabaksteuer wird für die Gratis-Zahnspangen herangezogen?

  1. Wurden bzw. andere Verbrauchssteuern wie zBsp. Alkoholsteuer bzw. Anteile an den Verbrauchssteuereinnahmen für die Finanzierung von Gesundheitsinvestitionen herangezogen?
  2. Wenn ja, welcher Anteil in welcher Höhe der Verbrauchssteuern werden für die „Gegenfinanzierung“ von Gesundheitsinvestitionen herangezogen?