7107/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Kiffen quasi straffrei

 

Unter dem Titel "Kiffen wird quasi straffrei" veröffentlichte die "Kronen Zeitung" auf ihrem online Portal am 13.11.2015 eine Artikel über die Änderung des Strafgesetzes 2016. Ab 01.01.2016 werden Konsumenten von den sogenannten weichen Drogen, also gewisse Pilze und Pflanzen, nur noch zum Gesundheitsamt beordert. Die Staatsanwaltschaft wird nur noch über einen Aufgriff informiert. Das Gesundheitsamt führt dann eine Begutachtung des Drogenkonsumenten durch. Und nur dann, wenn der Konsument etwaige Vorgaben des Gesundheitsamtes nicht einhält (regelmäßige Urinproben, Therapie usw.), kommt es erst zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Diese Maßnahme soll die die Gerichte entlasten.

 

Für die Gesundheitsämter kommt damit ein unvorstellbarer Mehraufwand an Bürokratie zu. Jeder, der aufgrund des Konsums von Drogen zum Gesundheitsamt muss, wird dort bei Gesprächen, Kontrollterminen,  etc, mehrmals vorstellig.

 (Quelle: http://www.krone.at/Nachrichten/Kiffen_wird_quasi_straffrei-Ab_1._Jaenner_2016_-Story-481770)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wird aufgrund des bürokratischen Mehraufwandes eine Aufstockung des Personals in den Gesundheitsämtern notwendig sein?

2.    Wenn ja, wie viel Personal soll mehr zusätzlich eingestellt werden?

3.    Wenn ja, wie hoch schätzt das BMG die Kosten der Aufstockung?

4.    Welche Maßnahmen setzen die Gesundheitsämter konkret um von einem neuerlichem Drogenkonsum abzuhalten?