7217/J XXV. GP

Eingelangt am 25.11.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend persönliche Schutzausrüstung für Polizisten

Angesichts der derzeit angespannten und sich weiter verschlechternden Sicherheitslage beklagen Exekutivbeamte erneut die mangelnde, bzw. nicht ausreichende persönliche Schutzausrüstung.

Außer für wenige Beamte bei Sonder- bzw. Spezialeinheiten, sind beispielsweise Schnitt-, bzw. Stichschutzwesten für Exekutivbeamte nicht vorgesehen.

Beamte im Außendienst müssen sich zur eigenen Sicherheit derartige Westen privat organisieren und finanzieren, was bei kolportierten 800 € pro Weste keine unerhebliche finanzielle Belastung darstellt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1)           Wie viele Exekutivbeamte sind derzeit mit einer dienstlichen Schnitt-, bzw. Stichschutzweste ausgestattet?

2)            Sollen künftig alle Exekutivbeamte im Außendienst mit derartigen Schnitt-, bzw. Stichschutzwesten ausgestattet werden?

3)            Wenn ja, wann?

4)            Wenn nein, warum nicht?

5)            Sollen Exekutivbeamten, welche sich privat mit derartiger persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet haben, die dafür angefallen Kosten refundiert werden?