7235/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes zum Thema Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank

 

 

Der Rechnungshof kritisierte in der Reihe Bund 2015/3 das Management der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank in grundlegenden Fragen. Auf Seite 15 des gegenständlichen Berichts findet sich eine kurze Zusammenfassung der Hauptkritikpunkte: „Die OeNB lagerte Ende 2013 rd. 82 % ihrer physischen Goldbestände bei einer Lagerstelle in England und war somit einem hohen Konzentrationsrisiko ausgesetzt. Im aktuellen Lagerstellenkonzept fehlten angemessene Maßnahmen zur Verringerung dieses Risikos. Hinzu kam eine mangelhafte Ausgestaltung des Goldlagerstellenvertrags mit der Lagerstelle in England sowie fehlende Revisionsmaßnahmen bei den im Ausland gelagerten Goldbeständen.“

Auf Seite 18 des Berichtes findet die freiheitliche Forderung nach inländischer Lagerung der Goldreserven ihre fachliche Bestätigung im internationalen Vergleich: „Ein Vergleich mit vier anderen europäischen Zentralbanken zeigte, dass die OeNB durch die Lagerung von rd. 82 % ihrer Bestände bei einer Lagerstelle in England, auch im internationalen Vergleich einem erhöhten Konzentrationsrisiko ausgesetzt war.“

Den sorglosen Umgang mit den Goldreserven bestätigt die lustlose Haltung der OeNB bei der Erstellung eines neuen Lagerstellenkonzeptes. Hierzu kommt der Rechnungshof auf Seite 19 zu folgendem Schluss: „Im Lagerstellenkonzept fehlten Angaben, wie und bis zu welcher Höhe die Bestände bei der Lagerstelle in England mittel– bis langfristig reduziert werden sollten, um das Konzentrationsrisiko angemessen zu verringern. Die OeNB hatte erst Anfang 2014 mit der Evaluierung von Möglichkeiten der Erhöhung der Lagerbestände in Österreich begonnen. Diese Evaluierung war nicht vollständig, da sie nicht alle Möglichkeiten zur Verringerung des Konzentrationsrisikos bei der Lagerstelle in England wie bspw. auch die Erhebung von Transportkosten für Gold von England nach Österreich umfasste. Die OeNB führte die begonnene Evaluierung nicht weiter, da sie eine Lagerung in Österreich aufgrund mangelnder Möglichkeiten des Handels von großen Mengen an Gold für nicht zweckmäßig erachtete.“

Wie der Bericht auf Seite 20 beschreibt, wurde die Existenz der Goldbestände seitens der OeNB nicht tatsächlich überprüft: „Die Geschäftspartner der OeNB übermittelten Bestandslisten von Goldlagerstellen nicht routinemäßig an die OeNB. Teilweise lagen diese Bestandslisten der OeNB nur deshalb vor, weil sie der Wirtschaftsprüfer im Zuge der Jahresabschlussprüfung anforderte.“

Auf Seite 21 findet sich folgende Passage, die die mehr als inkompetente bzw. fahrlässige Vorgehensweise der OeNB im Umgang mit Staatsvermögen dokumentiert: „Die zwischen den Jahren 2009 und 2013 geltenden Vereinbarungen mit ausländischen Lagerstellen über die Verwahrung der Goldbestände der OeNB im Hinblick auf Regelungen betreffend die Sicherstellung der Werthaltigkeit und Existenz der Goldbestände waren in wesentlichen Teilen mangelhaft und unzureichend. In allen vier Verträgen fehlten Regelungen über Zutrittsmöglichkeiten der OeNB zu den Goldlagerstellen. In zwei von vier Fällen war die Qualität des eingelagerten Goldes und die Art der Verwahrung nicht explizit geregelt. In einzelnen Fällen fehlten bspw. Regelungen zur Haftungsübernahme, zu Eigentumsrechten der OeNB und zur Versicherung der Bestände. (...)

Obwohl die OeNB bei der Lagerstelle in England rd. 82 % ihrer physischen Goldbestände lagerte, fehlten in der Vereinbarung mit dieser Lagerstelle explizite Regelungen zu den Standards der Überprüfung und Wiegung des Goldes bei Einlieferung, zur Art der Verwahrung und zu den Eigentumsrechten. Eine Regelung zur Sorgfaltspflicht des Verwahrers und zur Zutrittsmöglichkeit der OeNB zur Lagerstelle fehlten in der Vereinbarung gänzlich.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Welche Kritikpunkte des Rechnungshofes im gegenständlichen Bericht konnten bereits bereinigt werden?

2.     Kam es zu personellen Änderungen im Bereich des Managements der Goldreserven der OeNB?

3.     Wenn ja, in welchem Umfang?

4.     Wenn nein, weshalb trotz dieses ungeheuren Versagens nicht und wie kann dies der Bevölkerung zugemutet werden?

5.     Verfügt die OeNB aktuell über Zutrittsrechte zu sämtlichen Lagerstätten des Goldes der OeNB und die seitens des Rechnungshofes geforderten Kontrollmöglichkeiten?

6.     Wenn ja, seit wann und wie wurden diese Möglichkeiten bisher genutzt?

7.     Wenn nein, weshalb nicht und wie lässt sich dies mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Österreichs Staatsvermögen vereinbaren?

8.     Wie lautet das neue Goldlagerstättenkonzept der OeNB?

9.     Wurde bereits mit der Rückführung von Goldbeständen nach Österreich begonnen?

10.  Wenn ja, in welchem Umfang?

11.  Wenn nein, weshalb nicht?