7519/J XXV. GP

Eingelangt am 21.12.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Bösch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Schutzausrüstung Grenzeinsatz

 

 

Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist (Vorarlberger Nachrichten vom 14.12.15) ist der Eigenschutz der Soldaten im Grenzschutz offenbar äußerst mangelhaft. Im Gegensatz zur Polizei stünden ihnen weder Pfefferspray noch Stöcke zur Selbstverteidigung zur Verfügung, so dass sie immer wieder aufkommenden Handgreiflichkeiten unter den Flüchtlingen mit bloßen Händen und Körpergewalt entgegentreten müssen. Als erschwerend wird auch angeführt, dass weder Schutzausrüstung noch Helm getragen werden dürften, weil diese angeblich bedrohlich wirken.

Aufgrund der angespannten personellen Lage der an der Staatsgrenze eingesetzten Soldaten, erhebt sich erneut die Frage nach dem Einsatz von ausreichend ausgebildeten Grundwehrdienern in allen Sparten, die für den Grenzschutz und die Abwicklung der dort gegebenen Situation notwendig sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

  1. Sind ausreichend Mittel zum Eigenschutz unserer Soldaten vorhanden?
  2. Wenn ja, warum werden sie nicht eingesetzt?
  3. Wenn ja, welche?
  4. Wenn nein, warum werden sie nicht beschafft?
  5. Ist es zutreffend, dass den Soldaten das Tragen eines Helmes und von Schutzausrüstung untersagt ist, weil dieses bedrohlich wirke?
  6. Wenn ja, wie kommen Sie zu dieser Einschätzung?
  7. Wenn nein, warum werden weder Helm noch Schutzausrüstung von den Soldaten getragen?
  8. Planen Sie Grundwehrdiener auch über Unterstützungsleistungen hinaus im Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze einzusetzen?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Bekommen Grundwehrdiener, die zu Unterstützungsleistungen herangezogen werden eine Prämie?
  11. Wenn ja, wie hoch ist diese Prämie?
  12. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt wird sie ausbezahlt?
  13. Wenn ja, gibt es dazu eine bundesweite Regelung?
  14. Wenn nein, wer bekommt die Prämie?