7622/J XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Gefahren durch Ethanolöfen

BEGRÜNDUNG

 

Am 30. März 2010 hat das BMASK folgende Warnung vor den Gefahren durch Ethanol-Öfen veröffentlicht:

 

BMASK warnt vor Gefahren durch Ethanol-Öfen

Schwere Unfälle auch in Österreich

Seit einiger Zeit werden so genannte Ethanol-Öfen oder Ethanol-Kamine am Markt angeboten. Diese Öfen dienen vor allem zu Dekorationszwecken, aber auch als Zusatzheizungen z.B. für Passiv-Häuser. Sie verfügen über keinen Abzug und werden mit flüssigem Ethanol (Bio-Ethanol, Spiritus) betrieben. "Offenes Feuer führt in Kombination mit einem flüssigen, händisch nachzufüllenden Brennstoff immer zu hohen Risken", stellen die ExpertInnen des BMASK dazu fest. "Besonders kritisch ist das Nachfüllen, wobei es zu explosionsartigem Aufflammen kommen kann". Neben der Verpuffungsgefahr bestehen Risken auch durch die für den Wohnbereich oft zu hohen Flammen, der meist freien Zugänglichkeit zum Feuer und manchmal geringer Standfestigkeit. Schließlich ist mangels Kaminanschluss unter Extrembedingungen auch die Gefahr einer CO bzw. CO2-Vergiftung zu berücksichtigen.****

Bei einem aufsehenerregenden Fall im europäischen Ausland stürzte ein an der Wand befestigter Ethanol-Ofen auf eine darunter befindliche Konsumentin - durch das Feuer hatten sich die Befestigungsschrauben erhitzt bis die Kunststoff-Dübel in der Mauer geschmolzen waren und dem Ofen keinen Halt mehr geben konnten. Die Konsumentin erlitt dabei schwerste Verbrennungen. Auch in Österreich sind bereits mehrere Unfälle mit Schwerverletzten bzw. Brände dokumentiert.


Das Preisspektrum für Ethanolöfen reicht von etwa 10 bis mehrere 1000 Euro. Der Heizzweck ist dabei nachrangig, vielmehr geht es um ein dekoratives Element im Wohnbereich oder häufig auch in Hotel-Lobbys.

Zur Zeit finden internationale Bestrebungen statt, technische Anforderungen an Ethanol-Öfen festzulegen. Diese werden v.a. die Standfestigkeit, den Aufstellungsort, das Nachfüllen des Brennstoffes und die Zugänglichkeit regeln. Darüber hinaus könnten auch Verbote nötig werden, so fern die Risikobewertung zeigt, dass diese Produkte nicht sicher betrieben werden können.

Wer schon jetzt einen Ethanol-Ofen betreibt und darauf nicht verzichten will, sollte jedenfalls

-       auf die Standfestigkeit des Ofens und die Dichtheit der Brennkammer achten,

-       den Aufstellungsort prüfen (werden Gegenstände in der Nähe oder Wandverkleidungen etc. übermäßig erhitzt),

-       gegebenenfalls eine solide, hitzeresistente Wandbefestigung verwenden,

-       auf gute Raumlüftung achten,

-       den Brennstoff-Vorrat sicher lagern (nur geringe Mengen, nicht in der Nähe des Ofens, für Kinder unzugänglich)

-       den Zugang zum Ethanol-Ofen insbesondere für Kinder sperren und vor allem

-       höchst vorsichtig beim Nachfüllen sein (ist die vielleicht kaum sichtbare Flamme tatsächlich aus, gibt es keine andere Zündquelle, sind keine anderen Personen in der Nähe etc.),

empfehlen die ExpertInnen des Konsumentenschutzministeriums. (Schluss)

 

Eine im August 2015 veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Innenraumschadstoffe durch Verbrennungsprozesse stellt den Ethanolöfen ebenfalls ein vernichtendes Zeugnis aus. In der Zusammenfassung empfiehlt der Studienautor, aus Gründen des Konsumentenschutzes Ethanolöfen ohne Abzug vollständig aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Bei Ethanolöfen ist unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, da Schadstoffricht- und -referenzwerte für Substanzen wie der krebserzeugendes Formaldehyd und die in Vergaserkraftstoff enthaltene Substanz Benzol zum Teil deutlich überschritten werden. Warum diese wichtigen Schadstoffe in den entsprechenden Normen nicht angeführt werden, obwohl sie auch im Beschluss der EU-Kommission 215/547 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen unterliegen müssen, angeführt sind, bleibt unklar. Derzeit wird dem Käufer eines "normgerechten" Ethanolofen suggeriert, dass der Betrieb gesundheitlich unbedenklich wäre, was jedoch – wie die vorliegende Untersuchung zeigt – vor allem bei größeren Öfen nicht der Fall ist. Vor allem ist laut WHO jede zusätzliche Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen wie Benzol dringend zu vermeiden. In notwendigen Überarbeitungen der bestehenden Regelwerke sollten – wie schon für CO2 und CO erfolgt – realistische Grenzwerte für diese Stoffe eingeführt werden.


Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sollten größere Ethanolöfen nur in entsprechend großen Räumen und nur bei dauernd geöffneten Fenstern betrieben werden, ein Lüften nach dem Betrieb ist bei größeren Öfen nicht ausreichend, um gesundheitsschädigende Konzentrationen zu vermeiden. Da ein Betrieb bei dauernd geöffneten Fenstern in den Wintermonaten unrealistisch erscheint und da in den Produktinformationen der derzeitigen Anbieter nicht hinreichend auf die gesundheitliche Problematik hingewiesen wird, wäre es notwendig, aus Gründen des Konsumentenschutzes Ethanolöfen ohne Abzug vollständig aus dem Verkehr zu ziehen. Erst wenn mittels Prüfraumuntersuchungen der Produkte nachgewiesen wird, dass gesundheitliche Obergrenzen der im Beschluss der EU-Kommission 215/547 genannten Schadstoffe bei Standardbetrieb nicht überschritten werden, kann das Produkt zum Vertrieb zugelassen werden.

 

Ein Entsprechung eines Produktes nach der DIN 4734-1 ist jedenfalls zum Nachweis der Unbedenklichkeit nicht geeignet, da in diesem Regelwerk die Prüfung gerade der bedenklichsten krebserzeugenden Substanzen nicht erwähnt werden.

Quelle http://www.innenraumanalytik.at/pdfs/verbrennung_innenraum.pdf

 

Gerade in den bevorstehenden kalten Monaten muss wieder vermehrt mit Zwischenfällen durch Ethanol-Öfen gerechnet werden. Die vorliegende Anfrage soll klären, welche Maßnahmen bisher in diesem Zusammenhang ergriffen wurden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Sicherheitsvoraussetzungen müssen Ethanol-Öfen für den privaten Haushaltsbereich aktuell erfüllen, um im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden zu können?

2)    Welche Maßnahmen wurden seit 2010 insbesondere auf Grundlage der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit auf europäischer und österreichischer Ebene im Zusammenhang mit Ethanol-Öfen getroffen?

3)    Inwiefern wurden insbesondere von den zuständigen österreichischen Behörden Kontrollen bezüglich der allgemeinen Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit Ethanol-Öfen durchgeführt?

4)    Aus welchen Gründen wurde vom ursprünglichen Bestreben, das Inverkehrbringen von Ethanol-Öfen zu verbieten, wieder Abstand genommen?

5)    Welche Maßnahmen sind auf österreichischer und europäischer Ebene notwendig, um zukünftig Unfälle mit Ethanol-Öfen möglichst hintanzuhalten?

6)    Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle mit Ethanol-Öfen wurden von 2010 bis 2015 in Ihrem Ministerium dokumentiert?

7)    Wie viele RAPEX-Meldungen betreffend Ethanol-Öfen wurden von 2010-2015 erstattet?

8)    Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund der in der Begründung zitierten Ergebnisse der Studie über Innenraumschadstoffe durch Verbrennungsprozesse ergreifen?