7662/J XXV. GP

Eingelangt am 26.01.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Sicherung der bestehenden ärztlichen Hausapotheken

Im Frühsommer 2013 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen, der darauf abzielte, dass das Gesundheitsministerium bis 2015 eine Lösung zur Absicherung der bestehenden ärztlichen Hausapotheken im ländlichen Raum auch bei Ordinationsnachfolge auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen hat.

Die dazu geführten Gespräche zwischen den gesetzlichen Interessenvertretungen der Ärzte und der Apotheker sind ohne jedes greifbare Ergebnis geblieben. Das Jahr 2015 ist verstrichen, ohne dass Gesundheitsministerium auch nur irgendeinen Vorschlag vorgelegt hätte.

Nach unseren Informationen sind rund 115 ärztliche Hausapotheken im ländlichen Raum unmittelbar bedroht, weil die Hausapotheke häufig ein wirtschaftlich notwendiges Standbein für Kassenordinationen in kleinen Gemeinden ist. Wenn es aber in einer Gemeinde keinen Arzt mehr gibt, kann dort auch keine Apotheke wirtschaftlich überleben. Den Abgeordneten und wohl auch dem Gesundheitsministerium liegen dutzende Petitionen, Briefe und Resolutionen von Betroffenen, von Gemeinden und von Bürgern vor, die zu Recht befürchten, dass die wohnortnahe hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum ebenso wie die Versorgung mit Medikamenten irreversiblen Schaden erleiden würden. In einer Gemeinde ohne wohnortnahen Arzt können aber Familien mit Kindern, chronisch Kranke oder pflegebedürftige Menschen meist nicht dauerhaft wohnen bleiben. Das Fehlen der notwendigen gesetzlichen Änderung geht also zu Lasten der Gesundheitsversorgung von Kindern, Alten und Kranken.

Die Unterzeichneten Abgeordneten haben vielfach auf den dringlichen Handlungsbedarf in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht und stellen daher die

Anfrage:

Warum haben Sie den einstimmigen Nationalratsbeschluss aus dem Jahr 2013 nicht umgesetzt und wann werden Sie dem Nationalrat eine Änderung des Apothekengesetzes vorlegen, mit der die bestehenden ärztlichen Hausapotheken im ländlichen Raum auch bei Ordinationsnachfolge abgesichert werden?