768/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. W. Rosenkranz

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Umgang mit dem Interpellationsrecht oder die bewusste Vertuschung von unangenehmen Daten zur Kriminalitätsentwicklung

 

Zu mehreren Anfragen im Zusammenhang mit der Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2013, siehe zum Beispiel die Anfrage „Fremdenkriminalität im Jahr 2013“ (256/J) – Antwort: 244/AB, antwortete die Bundesministerin für Inneres Mikl-Leitner mit folgender Text:

„Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Kalenderjahr 2013 sind derzeit noch nicht vollständig. Diese können erst nach Abschluss der Qualitätskontrollen bzw. nach Vollständigkeit sämtlicher Datensätze zur Verfügung gestellt werden.“

 

Befremdend ist aber, dass die Ministerin sehr wohl am 18. Februar 2013 die Daten für das Jahr 2012 auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage dem Nationalrat übermitteln konnte. Nun langte am 17. Februar 2014 die oben zitierte Antwort der Innenministerin ein. Die Frist zur Beantwortung der Anfrage war noch nicht abgelaufen, obwohl normalerweise das Ministerium keine Anfrage auch nur einen Tag vor Ablauf der Frist an den Nationalrat übermittelt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Warum liegen die Daten noch nicht vor, obwohl diese in den Jahren davor bereits verfügbar waren?
  2. Wird hier versucht, das Interpellationsrecht zu untergraben?
  3. Warum wollen sie diese Anfrage nicht beantworten?
  4. Werden Sie die angefragten Kriminalitätsdaten freiwillig zeitnah dem Nationalrat zur Verfügung stellen?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Diente diese oben zitierte Beantwortung der Anfrage 244/AB nur der Zeitverzögerung, damit die Abgeordneten im Nationalrat erst wieder frühestens in zwei Monaten diese Daten zur Kriminalität bekommen?