7728/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Darmann

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dolmetscherkosten 2015

 

Im Jahr 2008 betrugen die gesamten Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres, welche nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet wurden, € 15.089.590,67, wobei der Großteil auf den Bereich der Sicherheitsexekutive entfällt.

Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle Ost nach

Endabrechnung € 1,511.836,15. In der Betreuungsstelle Ost fielen € 140.- Dolmetschkosten an. Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle West nach Endabrechnung € 707.957,60.-. In der Betreuungsstelle West fielen keine Dolmetschkosten an.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten des Bundesministeriums für Inneres im Jahr 2015?
  2. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten des Bundesministeriums für Inneres

im Bereich Asyl- und Fremdenwesen im Jahre 2015?

  1. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten in der Erstaufnahme- und Betreuungsstelle Ost im Jahre 2015?
  2. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten in der Erstaufnahme- und Betreuungsstelle West im Jahre 2015?
  3. Wie viele Dolmetscher wurden 2015 beschäftigt/beauftragt, aufgegliedert auf die jeweiligen Sprachen?
  4. Welche Ausbildungs-/ Befähigungsnachweismüssen diese Dolmetscher, die im Bereich Asyl- und Fremdenwesen herangezogen werden vorweisen?