Eingelangt am 29.01.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag.
Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ermittlungen gegen linksextreme staats-
und verfassungsfeindliche Personen und ebensolche Organisationen aufgrund deren
Aufrufen zu Straftaten (Vorfälle 2014)
Im Jahr 2014 riefen linksextreme staats- und
verfassungsfeindliche Personen sowie Organisationen sowohl im Internet als auch
auf Flugzetteln wiederholt zu massiver Gewalt gegen den Staat bzw. seine Polizeibehörden
und seine Bürger auf:
- Verbindungen zu konkreten
natürlichen Personen und zur Plattform nowkr.at zeigten sich zumindest
im Zusammenhang mit einem Gedicht, in welchem nicht nur der Bau einer
Bombe beschrieben wird („Ein Drittel Heizöl, zwei Drittel
Benzin – Diese Mischung ist wirkungsvoll – Diese Mischung
knallt ganz toll“), sondern auch explizit zur Anwendung von Gewalt
gegen die Polizeibehörden (etwa „Den Bullen auf die Fresse
hauen“, „Stampft die Polizei zu Brei“) und zum
Diebstahl aufgerufen wird.
- Weiters gab die „Interventionistische
Linke“ am 9.12.2014 auf ihrer Homepage (www.interventionistische-linke.at)
„den sogenannten Akademikerball zu verhindern“ und „vielfältige
Mittel des Zivilen Ungehorsams dafür [zu] nutzen“ als ihr
Ziel bekannt. Vor dem Hintergrund der Ausschreitungen und Gewaltorgien
rund um den Akademikerball in den vergangenen Jahren war bei einer derart
langfristigen Organisation mit dem Vorsatz zu zivilem Ungehorsam eine
Wiederholungsgefahr bezüglich der Straftaten offensichtlich.
Zwei Tage
nach Veröffentlichung des genanntes Ziels wurde von der Antifa zu einer Veranstaltung
mit dem Titel „Massenblockaden als Ziviler Ungehorsam: Wir stellen uns
quer!“ in die Akademie der bildenden Künste eingeladen, sodass
sich somit auch hier eine Verbindung zu einer anarchistischen,
verfassungsfeindlichen Organisation offenbarte.
- Einem Kurierbericht vom 10.11.2014 lässt
sich entnehmen, dass auch die antifaschistische Organisation
„Offensive gegen Rechts“ gegen den Akademikerball mobilisierte
und auf Facebook zu einer Demonstration einlud. Dem Bericht zufolge sollen
zum Zeitpunkt der Berichterstattung 600 Demonstranten diese Einladung angenommen
haben.
Ausgehend vom Leitspruch der Ballgegner für 2015 „FPÖ
– Burschenschafterball blockieren. Das muss der Letzte sein“
und vor dem Hintergrund der Gewaltexzesse der vergangenen Jahre ist es naheliegend,
dass es sich bei der genannten Einladung wohl um zumindest die Planung, die
Verabredung und den Versuch der Erfüllung strafbarer Tatbestände im
Sinne des Strafgesetzbuches handelte.
4. Letztlich
wurden in Wiener Gastronomiebetrieben Flugblätter und Plakate mit der
Überschrift „Den Wiener Akademikerball unmöglich
machen“ öffentlich ausgegeben bzw. angebracht, die militante
Parolen enthalten. Der Autor bzw. die Autoren schlossen schon mit dem
Slogan „Den Wiener Akademikerball unmöglich machen“ nicht
nur mildere Formen des Protests aus, sondern es kam ihnen gerade darauf an,
andere Bürger zu schikanieren und am Zugang zu der Veranstaltung
Akademikerball zu hindern.
Die Proteste gegen den Akademikerball wurden im Vorfeld
professionell organisiert und sogar trainiert (!), wie aus Flugblättern
und Plakaten mit dem Hinweis „Achtet auf Veranstaltungen und Blockadetrainings“
unschwer hervorgeht. Die Veranstalter weisen offensichtlich Verbindungen zu
Organisationen der „Antifa“ auf, die anarchistisches und somit
staats- und verfassungsfeindliches Gedankengut proklamieren. Ein
„Blockadetraining“ ist für die bloße Kundgabe von
Meinungen im Sinne des österreichischen Versammlungsgesetzes nicht
erforderlich und hatte vor dem Hintergrund der Ausschreitungen der vergangenen
Jahre bloß den Zweck die Polizeiarbeit zu erschweren und Ballbesuchern
den Weg zur Hofburg zu erschweren.
Eine
ausführliche Darstellung der oben nur verkürzt wiedergegebenen
Sachverhalte wurde am 08.01.2014 (1.), am 11.12.2014 (2.), am 18.11.2014 (3.)
und am 16.12.2014 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
- In welchem konkreten Stand befinden sich die
Ermittlungsverfahren zu den oben (unter 1.-4.) angeführten
Sachverhalten?
- Haben die Ermittlungsverfahren zur Ausforschung von
Tätern geführt?
- Wenn „JA“, ist die Staatsanwaltschaft
hinsichtlich dieser nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion)
vorgegangen?
aa.)
Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?
- Wenn „JA“, hat die Staatsanwaltschaft
hinsichtlich dieser Anklage erhoben?
ba.)
Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?
bb.)
Wenn „JA“, wie viele Personen wurden verurteilt?
- Gegen wie viele Personen wird aktuell ermittelt?
- Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung
zumindest einer strafbaren Handlung gegen (ggf. ehemalige) Mitglieder und
Funktionäre von „NOWKR“ ermittelt?
- Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung
zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der
„Interventionistischen
Linken“ ermittelt?
- Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung
zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der
„Offensive gegen Rechts“ ermittelt?
- Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung
zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre
der Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) ermittelt?
- Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung
zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre
der Grünen Jugend (GJ) ermittelt?
- Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung
zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre
der Sozialistischen Jugend (SJ) ermittelt?
- Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung
zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre
anderer links oder extrem linksgerichteter oder auch linksmilitanter
Organisationen ermittelt? Wenn ja, gegen wie viele und um welche
Organisationen handelt es sich?
- Wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren
Handlungen wird oder wurde hauptsächlich ermittelt?