7967/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeiterkammerfinanzierung und ausgelagerte Gesellschaften und Haftungen der Arbeiterkammer

Die Mitgliedsbeiträge zur Arbeiterkammer sind in ihrer Entwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Einnahmeaufkommen für die Arbeiterkammer, das nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Arbeiterkammer orientiert ist, sondern mit der Lohnentwicklung mitwächst. Daher ist zu vermuten, dass die Arbeiterkammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Arbeitnehmer_innen tatsächlich notwendig wären. Diese Vermutung wurde auch durch hohe Ausgaben für Inserate und Plakatwerbung im Zuge der AK-Wahl 2014 bestätigt. Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Arbeiterkammer verfügt und wie sich diese in den vergangenen Jahren entwickelt haben. Die Zwangsbeiträge zur Arbeiterkammer stellen für Arbeitnehmer_innen eine zusätzliche Belastungsquelle in einem Umfeld mit einer ohnehin hohen Abgabenquote dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Arbeiterkammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Arbeiterkammer verfügt, und wie sich diese in den vergangen Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen AK-Tätigkeit geben.

Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Arbeiterkammer, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge die Arbeiterkammer an ehemalige Funktionäre in den letzten Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der finanziellen Lage der Arbeiterkammer.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Kammern für Arbeiter und Angestellte gemäß § 61 Arbeiterkammergesetz? (jährlich für 2014 und 2015, einzeln für jede Landeskammer)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Bundesarbeiterkammer flossen? (jährlich für 2014 und 2015)

3.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte bzw. der Bundesarbeiterkammer?

4.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (jährlich für 2014 und 2015 in Absolutbeträgen, für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (jährlich für 2014 und 2015 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Kammern für Arbeiter und Angstellte? (jährlich für 2014 und 2015, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die Mitarbeiterstände der Bundesarbeiterkammer? (jährlich für 2014 und 2015, in Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch waren die Personalausgaben? (jährlich für 2014 und 2015, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (jährlich für 2014 und 2015, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben? (jährlich für 2014 und 2015, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

11. Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (jährlich für 2014 und 2015, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

12. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (jährlich für 2014 und 2015, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

13. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Landeskammern bzw. in der Bundesarbeiterkammer?

14. Wie hoch sind die Rückstellungen? (jährlich für 2014 und 2015, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

15. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich für 2014 und 2015, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

16. Führten Mitglieder der Bundesregierung im Rahmen der "Steuerreform" Gespräche mit der Bundesarbeiterkammer, die Lohnnebenkosten auch über eine (schrittweise) Beitragssenkung der Arbeiterkammerumlage auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesarbeiterkammer?


17. Wenn ja, wieso wurde der Arbeiterkammer-Beitrag nicht gesenkt?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Wenn nein, kann sich der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Senkung der Beitragshöchstgrenze von 0,5% der Beitragsgrundlage gemäß § 61 Arbeiterkammergesetz vorstellen?

20. Wenn nein, warum nicht?

21. Welche Gesellschaften stehen im Eigentum bzw. Miteigentum der Arbeiterkammer? (für jede Landeskammer einzeln und die Bundesarbeiterkammern)

22. Um welche Rechtsformen handelt es sich bei diesen Gesellschaften? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

23. Wie hoch ist die jeweilige Beteiligung der Arbeiterkammer? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

24. Wie hoch ist das jeweilige Grundkapital, Stammkapital bzw. die Einlage? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

25. Für welche der genannten Gesellschaften und in welchen anderen Fällen, in welchem Umfang und in welcher Art übernahm die Arbeiterkammer Haftungen bzw. gab Bürgschaften oder Garantieerklärungen ab? (für jede Landeskammer einzeln und die Bundesarbeiterkammer, jährlich für 2014 und 2015)

26. Wie hoch sind die Haftungsentschädigungen/Haftungsprovisionen oder dergleichen, die die einzelnen Arbeiterkammern in diesen Fällen erhalten?

27. Wie hoch waren die Jahresgewinne bzw. -verluste der Gesellschaften? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1, jährlich für 2014 und 2015)

28. Hat die Arbeiterkammer aus den Gesellschaften Gewinnausschüttungen oder Dividenden erhalten bzw. zusätzliche Einlagen erbringen müssen?

29. Wenn ja, wie hoch waren diese jeweils? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1, jährlich für 2014 und 2015)