7981/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entsendemeldungen von Arbeitnehmern nach Österreich

 

 

Laut Homepage des BMF muss die Beschäftigung von Arbeitskräften gleich welcher Nationalität, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU und EWR) sowie der Schweiz zur Erbringung einer Arbeitsleistung/Dienstleistung nach Österreich entsandt werden, gemäß § 7b Abs. 3 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme der Zentralen Koordinationsstelle (ZKO) für die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung des Bundesministeriums für Finanzen gemeldet werden.

In Katastrophenfällen, bei unaufschiebbaren Arbeiten und bei kurzfristig zu erledigenden Aufträgen ist die Meldung unverzüglich vor Arbeitsaufnahme zu erstatten. …

Gemäß der Meldeverpflichtung nach § 18 Abs. 12 AuslBG werden jene Entsendemeldungen, die Drittstaatsangehörige oder Bürgerinnen und Bürger aus Kroatien während der Übergangsfristen betreffen, zur Überprüfung, ob eine bewilligungspflichtige Beschäftigung vorliegt, dem Arbeitsmarktservice (AMS) weitergeleitet.

Im Fall der Tätigkeit in einem geschützten Sektor, dies sind bestimmte Dienstleistungen bei denen im Rahmen des Übergangsarrangements Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zulässig sind, sind die Bestimmungen des § 18 Abs. 1 bis 11 AuslBG anzuwenden, d.h. es ist eine Entsendebewilligung, im Baubereich eine Beschäftigungsbewilligung beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.

 

 

Aus der Beilage zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4691/J (zu Frage2)https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_04510_U1/imfname_497753.pdf

kommen interessante Details zur sogenannten „Entsendung“ ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich zu Tage. Die vorläufigen Zahlen umfassen die Jahre 2011 bis 1. Quartal 2015 und wurden vom BMF zur Verfügung gestellt:


Folgendes fällt auf:

Anzahl Meldungen 2011: 26.137 Arbeitnehmer, Baubranche: 8.570 Arbeitnehmer

Anzahl Meldungen 2014: 113.762 Arbeitnehmer, Baubranche: 14.109 Arbeitnehmer

 

Aus Deutschland  2011: 12.326 Arbeitnehmer, Baubranche: 4.724 Arbeitnehmer

Aus Deutschland  2014: 28.897 Arbeitnehmer, Baubranche: 3.132 Arbeitnehmer

Aus Ungarn 2011: 5.581 Arbeitnehmer, Baubranche: 887 Arbeitnehmer

Aus Ungarn 2014: 30.722 Arbeitnehmer, Baubranche: 3.598 Arbeitnehmer

Aus Slowakei 2011: 2.161 Arbeitnehmer, Baubranche: 557 Arbeitnehmer

Aus Slowakei 2014: 9.971 Arbeitnehmer, Baubranche: 1.516 Arbeitnehmer

Aus Slowenien 2011:  1.1994 Arbeitnehmer, Baubranche: 843 Arbeitnehmer

Aus Slowenien 2014: 22.088 Arbeitnehmer, Baubranche: 3.365 Arbeitnehmer

Aus Tschechien 2011: 835 Arbeitnehmer, Baubranche: 89 Arbeitnehmer

Aus Tschechien 2014: 5046 Arbeitnehmer, Baubranche: 621 Arbeitnehmer

 

 

 In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Entsendemeldungen wurden  im Jahr 2015 abgegeben?

2.     Wie viele Unternehmen (jeweils aufgeschlüsselt nach Branchen sowie Ländern des Betriebssitzes) haben 2015 Entsendemeldungen abgegeben?

3.     Für wie viele Arbeitnehmer wurden 2015 Entsendemeldungen abgegeben (jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesländern, in denen sie tätig waren, nach Ländern des Betriebssitzes des Unternehmens, das die Meldung abgegeben hat sowie nach Herkunftsländern der Arbeitnehmer)?

4.     Wie viele Entsendemeldungen geben Unternehmen im Schnitt pro Jahr ab?

5.     Welche  Unternehmen mit entsendeten Arbeitnehmer haben 2015 die meisten Arbeitnehmer gleichzeitig in Österreich beschäftigt?

6.     Inwieweit gab es im Zuge von routinemäßigen Überprüfungen oder Kontrollen aufgrund von Anzeigen o.ä. Fälle, bei Unternehmen keine Entsendemeldung abgegeben haben?

7.     Wie viele Unternehmen haben keine oder eine falsche Entsendemeldung abgegeben, in welchen Branchen waren diese Unternehmen tätig und für wie viele Arbeitskräfte wurden keine oder falsche Entsendemeldungen abgegeben?

8.     Aus welchen Gründen werden keine Entsendemeldungen abgegeben?

9.     Inwieweit waren Arbeitskräfte, für die keine Entsendungsmeldung abgegeben wurde, vom betreffenden Unternehmen an sich legal beschäftigt?


10.  Inwieweit waren Arbeitskräfte, für die keine Entsendungsmeldung abgegeben wurde, vom betreffenden Unternehmen grundsätzlich illegal beschäftigt?

11.  Welche Konsequenzen gab es für Unternehmen, die keine Entsendemeldung abgegeben haben?

12.  Welche Konsequenzen gab es für Unternehmen, die falsche Entsendemeldungen abgegeben haben?