7996/J XXV. GP
Eingelangt am 05.02.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Lugar,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend „Gender-Indoktrinationsplakate - Warum an Wiener Schulen?!"
Am 6.1.2016 berichtet die Tageszeitung "HEUTE" Folgendes:
"Im Ressort der Wiener Stadträtin Frauenberger (SP) heißt es (...) ‚Es wird vorab noch ein Seminar geben, um die Lehrer zu sensibilisieren und ihnen zu vermitteln, wie die Plakate eingesetzt werden können.‘ Fix ist: ‚Die Plakate werden nur an die Direktionen versandt, nicht an einzelne Lehrer oder Schüler‘, heißt es aus dem Büro Frauenberger. Die Direktion könne dann beschließen, ob die Plakate aufgehängt werden."[1]
Bezugnehmend auf Ihre Anfragebeantwortung 6604/AB vom 28.12.2015 zur Anfrage 6847/J richten die unterfertigten Abgeordneten daher an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende
Anfrage
1) In der Beantwortung 6604/AB zu Frage 3 der Anfrage 6847/J führen Sie Folgendes aus:
"Der Grundsatzerlass Sexualpädagogik zeigt die Richtlinien für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips Sexualerziehung im Rahmen des Unterrichts auf. Die angesprochene Plakataktion ist eine außerschulische Maßnahme und daher davon nicht betroffen."
Wenn die Plakataktion als "außerschulische Maßnahme" nicht "im Rahmen des Unterrichts" vorgenommen wird, stellt sich die Frage:
a) Warum werden die Plakate an die Schulen verschickt? Wer ist die Zielgruppe der Plakataktion?
b) Wie werden die Plakate verwendet bzw. wo sollen sie aufgehängt werden? Sollen die Plakate so platziert werden, dass sie von den Schülern gesehen werden können?
c) Dürfen die Plakate als Unterrichtsmaterial verwendet werden?
d) Wenn nein, was sind die (insbesondere rechtlichen) Konsequenzen, wenn es doch geschieht?
2) Nach oben genannten Medienbericht sollen Lehrern in Seminaren die Verwendung dieser Plakate nähergebracht werden. Laut Heute-Bericht werden die Seminare in den Schulen abgehalten. Laut offizieller Stellungnahme des "Verein Ausgesprochen" (http://www.verein-ausgesprochen.at/projekte/) werden die Seminare jedoch an der PH Wien veranstaltet.
a) Wo finden die Seminare statt?
b) Wann sind die exakten Termine?
c) Ist die Teilnahme an Seminaren verpflichtend, damit die Plakate im Unterricht verwendet werden dürfen? Wenn ja, wie erfolgt die Kontrolle der Teilnahme? Wenn nein, warum gibt es in diesem sensiblen Bereich keine Verpflichtung zur Teilnahme?
d) Was sind die Ziele und Schwerpunkte dieser Seminare?
e) Werden auch die Elternrechte sowie das Indoktrinationsverbot besprochen? Wenn nein, warum nicht?
f) Wie werden diese Seminare finanziert und wie hoch sind die Kosten dieser Seminare?
3) Bei Verwendung der Plakate im für Schüler einsehbaren Bereich:
a) Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die im Grundsatzerlass Sexualpädagogik und im Verfassungsrang verankerten Elternrechte gewahrt werden?
b) Wie werden diese Maßnahmen nachvollziehbar (prüffähig) dokumentiert?
4) Im Grundsatzerlass ist auch das sogenannte "Indoktrinationsverbot" angeführt. Auf einem Plakat ist beispielsweise der Text „Die Eltern sind zwei Väter. Wie jetzt? Das ist Vielfalt.“ zu lesen. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Elternschaft im Spannungsfeld zwischen Biologie und sexueller Vielfalt indoktrinationsfrei diskutiert werden kann?
5) Wird diese Plakataktion mit Fördermitteln von Ihrem Bundesministerium gefördert?
a) Wenn ja, wie hoch ist die geplante Förderung für 2016?
b) Wie hoch war die Förderung im Jahr 2014 und im Jahr 2015 für den "Verein Ausgesprochen", sofern es eine Förderung gab?
6) Gilt für diese Plakataktion ein Rechtsgutachten des Bundesministeriums?
a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses?