8190/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Internationalen Rückführungsabkommen

 

In der aktuellen medialen Debatte zum Thema Zuwanderung, Flucht und Asyl werden noch immer unterschiedliche Begriffe - absichtlich und auch von politischen Verantwortungs­trägerInnen - weiterhin in „einen Topf ‘ geworfen. Erfreulich ist nur, dass inzwischen auch

dem Thema „Rückführungen“ etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Da Rückführungsabkommen essentiell für eine funktionierende Steuerung der Zuwanderungs­politik in Österreich und Europa sind, muss das Thema mehr Beachtung finden. Alle bedarfsorientierten Adaptionen in nationalen Zuwanderungsgesetzen sind letztendlich zum Scheitern verurteilt, wenn nicht auf die Möglichkeit zur Rückführung von abschlägig beschiedenen Zuwanderungswerberlnnen in ihre jeweiligen Heimatländer - durch entsprechende bilaterale oder europäische Abkommen - geachtet wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende

 

Anfrage:

 

          1.  Welche konkreten Maßnahmen hat das BMEI in den letzten Jahren gesetzt, um die

            Umsetzung von bilateralen und europäischen Rückführungsabkommen zu beschleunigen (Bitte nach bilateralen Abkommen und Abkommen der Europäischen

Gemeinschaft auflisten.)

 

2.       Mit welchen Staaten wurden und werden derzeit vom BMEI Verhandlungen zum

Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt, betreut oder demnächst aufgenommen?

3.       Mit welchen (neuen) Staaten wurden und werden derzeit von der EU-Kommission auf

Basis europäischer Abkommen Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt

oder demnächst aufgenommen?

4.       Wie ist der aktuelle Stand des europäischen „ Pilotprojekts zu einer effektiven Rückkehrpolitik“ und wie stellt sich der aktuelle Stand der Gespräche und

Verhandlungen auf europäischer Ebene dar?

5.       Wie ist der aktuelle Stand im Bereich der „ Mobilitätspartnerschaften “ - Wurde

bereits eine ressortübergreifende Einigung betreffend Teilnahme zwischen dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEI) erzielt?

a)        Wenn ja, welche Einigung wurde erzielt und welche Maßnahmen sind geplant?

b)         Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?