820/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend diverser Absprachen, Abstimmungen und Vorgangsweisen

Sie haben in der Beantwortung 261/AB meiner Anfrage 272/J folgendermaßen geantwortet:

 

„Die Frage der Begnadigungen ist ein ständiges Thema bei bilateralen Begegnungen mit italienischen Politikerinnen und Politikern auf allen Ebenen. Dazu gibt es eine enge Abstimmung zwischen der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei und dem BMeiA. An dieser Vorgangsweise werde ich weiterhin festhalten.“

 

In der Beantwortung 288/AB meiner Anfrage 307/J haben Sie folgendermaßen geantwortet:

 

„Österreich nimmt seine Schutzfunktion gegenüber Südtirol in enger Absprache mit den zuständigen Südtiroler Organen wahr. Die weitere Stärkung dieser engen Partnerschaft und Zusammenarbeit habe ich mit dem neu gewählten Südtiroler Landeshauptmann, Arno Kompatscher, am 26. Jänner in Wien besprochen.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

  1. Welche Vorgangsweise sieht diese enge Abstimmung zwischen Österreichischer Präsidentschaftskanzlei und dem BMEIA in der Frage der Begnadigungen konkret vor?
  2. Wann wurde diese Vorgangsweise abgestimmt bzw. beschlossen?
  3. Wer waren namentlich die Personen, die an diesen Gesprächen bzw. der Abstimmung teilgenommen haben?
  4. Gibt es über diese „abgestimmte Vorgangsweise“ schriftliche Aufzeichnungen, z.B. in Form eines Protokolls?
    1. Wenn ja, kann in dieses Einsicht genommen werden?

1.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Für welche Personen, die noch nicht begnadigt wurden, werden Sie sich persönlich gegenüber Italien einsetzen?
  2. Wann (seit 1. Jänner 2011) haben besagte „enge Absprachen Österreichs mit den Südtiroler Organen“ als Wahrnehmung der Schutzfunktion für Südtirol stattgefunden?
  3. Wer waren namentlich die Personen, die an diesen „engen Absprachen“ teilgenommen haben?
  4. Gibt es über diese „engen Absprachen“ Aufzeichnungen, z. B. in Form eines Protokolls?
    1. Wenn ja, kann in dieses Einsicht genommen werden?

1.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Inwiefern sind diese Absprachen bindend?
  2. Was haben Sie konkret bzgl. der weiteren Stärkung und Zusammenarbeit mit dem neugewählten Südtiroler Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher am 26. Jänner 2014 in Wien besprochen?