836/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Reform des Wehrdienstes – Sportausbildung und Sport mit Heeresleistungssportlern

 

 

Am 27.06.2013 präsentierten Sie gemeinsam mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner den „Wehrdienst Neu“. Das Reformprogramm beinhaltet insgesamt etwa 180 Einzelmaßnahmen. Beim Heer sollen 45 Millionen Euro eingespart werden. In einem Interview mit der Zeitung Österreich meinten Sie: „Die Reform des Wehrdienstes ist von den Einsparungen ausgenommen.“

(Quelle: http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Klug-soll-45-Millionen-beim-Heer-einsparen/128527003) Somit kann man davon ausgehen, dass sämtliche im „Bericht zur Reform des Wehrdienstes“ genannten Maßnahmen auch umgesetzt werden.

 

Im Bericht heißt es unter dem Titel „8.3. Sportausbildung und Sport mit Heeresleistungssportlern“ auszugsweise: “Wichtige Punkte sind dabei die Einbindung von Leistungssportlern/Heeressportlern in die Sportausbildung der Rekruten, gemeinsame Sportwettkämpfe, eine entsprechende militärärztliche/ sportwissenschaftliche Beratung der Rekruten über die Zusammenhänge von Ernährung, Fitness und Gesundheit sowie Belohnungen für die Verbesserung der persönlichen Leistungsfähigkeit. Der Beginn der Umsetzung wurde mit Juli 2013 festgelegt. Bereits bei der Stellung wird es künftig eine Bestandsaufnahme des körperlichen und gesundheitlichen Zustands der Wehrpflichtigen geben (»Leistungscheck«). Ein zweiter Check ist bei Antritt des Grundwehrdienstes vorgesehen und ein dritter, abschließender, kurz vor dem Abrüsten. (...) Alle geeigneten Rekruten werden auf den Erwerb des Österreichischen Sport- und Turnabzeichens (ÖSTA) vorbereitet. Darüber hinaus soll der Erwerb weiterer »sportlicher Zertifikate« ermöglicht werden (Schwimm-Leistungsabzeichen, Übungsleiter-Ausbildung, vertiefendes Nahkampf- und Selbstverteidigungstraining

etc.) (…)Die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von der Verfügbarkeit der erforderlichen Sportanlagen. Dabei sollen verstärkt Kooperationen mit örtlichen Vereinen, Gemeinden und Städten gesucht werden, umso mehr Vielfalt zu erzielen.“ (Quelle: Bericht zur Reform der Wehrpflicht, 56f.)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Wie viele Grundwehrdiener wurden, seit Beginn der Reform bis heute, auf den Erwerb des Österreichischen Sport- und Turnabzeichens (ÖSTA) vorbereitet bzw. wie viele Grundwehrdiener haben dieses Abzeichen bereits erhalten?

2.            Welche weiteren „sportlichen Zertifikate“ können von den Grundwehrdienern im Rahmen des Wehrdienstes erworben werden?

3.            Welche und wie viele Zertifikate wurden von den Grundwehrdienern seit Beginn der Reform bereits erworben?

4.            Wo und in welchem Umfang gibt es Kooperationen mit örtlichen Vereinen, Gemeinden und Städten, um das Sportangebot verbreitern zu können?

5.            Welche Kosten entstanden bisher durch diese Kooperationen?

6.            Wie beurteilen Sie die Umsetzung der im Bericht zur Wehrpflichtreform unter 8.3 genannten Maßnahme „Sportausbildung und Sport mit Heeresleistungssportlern“ insgesamt?

7.            Welche Kosten sind durch die Umsetzung dieser Maßnahme bis heute entstanden?

8.            Ist die Umsetzung bereits abgeschlossen?

9.            Wenn nein, wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?