8450/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Mag. Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Ausschreitungen rund um die Demonstrationen gegen den Grazer Akademikerball am 23.01.2016

 

Wie bereits im Vorjahr meldete die „Offensive gegen Rechts Steiermark“ Demonstrationen gegen den Ball der Grazer Korporationen an. Die „Demonstrationen“ gegen den Ball wurden von der Landesvorsitzenden der Jungen Grünen Steiermark, Victoria Vorraber, und der grünen ÖH-Mandatarin Anna Kumnig angemeldet. Inwiefern es den Veranstaltern um eine politische Aussage oder um Selbstdarstellung, Provokation bzw. Konfrontation mit der Exekutive ging, soll an dieser Stelle unbeantwortet bleiben.

 

Schon am Vortag kam es zu Sachbeschädigungen und Sprühaktionen, die einen eindeutigen Bezug zu den angemeldeten Kundgebungen aufwiesen. Die „Kleine Zeitung“ vom 22.01.2016 berichtete wie folgt:

 

„Erste Vorboten des am Samstag stattfindenden Akademikerballs in Graz: Unbekannte haben in der Nacht auf Donnerstag in der Nähe der Universität Graz mit rosaroter Farbe Plakatständer, Fahrbahnen und Gehwege sowie eine Wand mit Anti-Ball-Parolen besprüht. Die Schadenshöhe ist noch nicht ermittelt, teilte die Landespolizeidirektion Steiermark am Freitag mit. Die Täter schrieben mit der Farbe ‚#no GAB‘, ‚Akademikerball verhindern‘, ‚FCK FPÖ‘ und ‚Burschis blocken‘ auf. Außerdem wurden Zettel mit ähnlichen Parolen an neuralgischen Punkten aufgehängt.“          
(http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/oesterreich/4909648/Spruhaktion-als-Vorgeschmack-auf-Grazer-Akademikerball, 22. Feb. 2016)

 

Mit Sitzblockaden und wüsten Beschimpfungen wurde versucht, den Ballgästen den Weg zum Grazer Congress zu verwehren. Nur durch ein Großaufgebot der Polizei, verstärkt durch die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA), konnten schlimmere Zwischenfälle verhindert werden. Trotzdem berichtete die „Kleine Zeitung“ am 23.01.2016 von Zwischenfällen:

 

„An den Protesten gegen den Akademikerball haben am Samstag laut Polizei rund 500 Personen teilgenommen. Es gab zunächst fünf Festnahmen, in erster Linie zur Identitätsüberprüfung. Eine großräumige Sperrzone wurde errichtet.
Die ‚Offensive gegen Rechts‘ hatte zur Demonstration unter dem Motto ‚Faschismus stoppen – Burschenschaften blocken‘ aufgerufen. Der Unmut richtete sich gegen den 64. Akademikerball, der von Burschenschaften und Corpsstudenten veranstaltet wurde. Die Demonstration begann am Nachmittag am Mariahilferplatz und bewegte sich bis zum Hauptplatz. Nach einer Kundgebung verlagerte sich die Veranstaltung zum Andreas-Hofer-Platz, wo die meisten Ballbesucher zufuhren. Es kam kaum zu Kontakt mit den Ballgästen, vereinzelt flogen Farbbeutel auf Gäste. Außerdem versuchten mehrere Aktivisten, durch Anketten an Sperrgitter das Öffnen der Metallbarrieren und damit die Zufahrt der Ballbesucher zu verhindern.“            
(http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/chronik/4910789/Akademikerball_500-Demonstranten-und-Platzsperre, 22. Feb. 2016

Natürlich ist jede Art von Demonstrationsfreiheit zu unterstützen, doch sind Gewalt gegen Ballbesucher und Polizeikräfte sowie Sachbeschädigungen jedenfalls zu verurteilen. Aufklärungsbedürftig bleibt auch, inwieweit eine solche Kundgebung von der Rechtsordnung gedeckt ist und nicht der Verabredung und Organisation allfällig strafrechtlichen Verhaltens dient.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Beamte waren im Zuge der Demonstrationen gegen den Grazer Akademikerball im Einsatz?

2.    Welchen Einheiten gehörten diese Beamten an?

3.    Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten dieser Einsätze?

4.    Warum war ein Polizeieinsatz in diesem Ausmaß notwendig?

5.    Auf welche konkrete Grundlage stützte die Polizei das Platzverbot und die Stärke des Aufgebots von Polizeikräften?

6.    Gab es im Zuge dieses Einsatzes verletzte Beamte?

7.    Falls ja, wie viele?

8.    Gab es im Zuge dieser Einsätze andere verletzte Personen?

9.    Falls ja, wie viele (Schwer- und Leichtverletzte)?

10. Wurden im Zuge der Einsätze Personen angehalten bzw. festgenommen?

11. Falls ja, aufgrund welcher konkreten verwaltungs- bzw. strafrechtlichen Tatbestände?

12. Welchen Nationalitäten gehören die erkennungsdienstlich behandelten bzw. verhafteten Personen an?

13. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die erkennungsdienstlich behandelten bzw. verhafteten Personen?

14. Nach welchen Straftatbeständen wird bzw. wurde ermittelt?

15. Wurden im Zuge von Identitätsfeststellungen bzw. Verhaftungen Waffen bzw. gefährliche Gegenstände gefunden?

16. Falls ja, welche?

17. Welche politischen Organisationen, Parteien und Vorfeldorganisationen haben an den Demonstrationen teilgenommen?

18. Wie viele Personen, die angehalten bzw. festgenommen wurden, gehören einer Vorfeldorganisation (Junge Grüne, Grüne und alternative Studenten, Sozialistische Jugend, Verein sozialistischer Studenten, Kommunistische Jugend, Kommunistischer Studentenverband usw.) einer politischen Partei an?

19. Wie viele von diesen Personen sind Funktionäre einer solchen Organisation?

20. Wie viele Anzeigen wurden insgesamt im Rahmen des Balls aufgenommen?

21. Welchen konkreten Inhalt haben die einzelnen Anzeigen, gegen wen richten sie sich bzw. welche konkreten Vorwürfe werden erhoben?


22. Gegen wie viele unbekannte Personen wird noch ermittelt?

23. Wird es eine Videoauswertung geben, um allfällige Straftatbestände zur Anzeige zu bringen bzw. um unbekannte Täter ermitteln zu können?

24. Falls ja, bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

25. Falls nein, warum nicht?

26. Wurden seitens der Polizei Farbbeutelattacken festgestellt?

27. Falls ja, wie viele?

28. Falls ja, wurde bzw. wird wegen Sachbeschädigung oder einem anderen Straftatbestand ermittelt?

29. Falls ja, konnten bereits Täter ausgeforscht werden?

30. Wer ersetzt etwaigen Opfern besagter Farbbeutelattacken den entstandenen Schaden?

31. Gibt es eine rechtliche Grundlage, damit sich allfällige Opfer bei den Demoanmeldern schadlos halten können?

32. Kam es im Vorfeld des Balls zu Vandalenakten, Sachbeschädigungen bzw. gab es Anschläge auf Häuser von Korporationen?

33. Falls ja, wie hoch ist der Schaden zu beziffern bzw. welche konkreten Anzeigen und Sachverhaltsaufnahmen gab es diesbezüglich?

34. Auf welche Höhe beläuft sich der Gesamtschaden, der im Zuge der Demonstration verursacht wurde und wer trägt diese Kosten?

35. Wird sich die Republik Österreich an den Demonstrationsanmeldern Victoria Vorraber und Anna Kumnig schadlos halten?

36. Falls nein, warum nicht?

37. Gab es seitens des Innenministeriums im Vorfeld des Balls Beobachtungen der linken Szene, um allfällige Vorhaben im Zuge der Demonstrationen zu erkennen und darauf entsprechend reagieren zu können?

38. Falls ja, zu welchen Ergebnissen ist man hier gelangt?

39. Falls nein, warum nicht?

40. Wurde das von der „Offensive gegen Rechts Steiermark“ beworbene Demonstrationstraining der marxistischen Initiative „recht.kritisch“ (https://www.facebook.com/recht.kritisch/) im Vorfeld beobachtet?

41. Falls ja, mit welchem Ergebnis?

42. Falls nein, warum nicht?

43. Welche konkreten Maßnahmen wird das Bundesministerium für Inneres zukünftig setzen, um den Ballbesuchern eine reibungslose Anfahrt zu gewährleisten bzw. welche Pläne gibt es, um Ausschreitungen und Blockaden zu verhindern?

44. Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Demonstrationen solcher Art – mit dem vorhersehbaren Ziel, eine Konfrontation mit der Exekutive herbeizuführen und Ballbesucher am Besuch der Veranstaltung zu hindern – zulässig?

45. Ist die Abhaltung von Demonstrationen, bei denen es ständig im Anschluss an die Schlusskundgebung zu Straftaten kommt, mit dem Demonstrationsrecht vereinbar?

46. Falls ja, warum?

47. Falls nein, werden Sie solche Demonstrationen zukünftig untersagen?

48. Hat man im Vorhinein ein Verbot der Demonstrationen geprüft?

49. Falls ja, mit welchem Ergebnis?

50. Falls nein, warum nicht?

51. Sind die Demonstrationsanmelder für die Geschehnisse im Anschluss haftbar, wenn man sich vor Augen führt, dass die „Offensive gegen Rechts Steiermark“ bzw. die Jungen Grünen im Anschluss an die Demonstration über „facebook“ und „twitter“ die Blockaden und Geschehnisse koordinieren?


52. Können Sie einen Zusammenhang – unter anderem basierend auf Erkenntnissen Ihrer Beamten – zwischen Demonstrationen und Gewaltausschreitungen ausschließen?

53. Falls ja, warum?

54. Falls nein, werden Sie diese Erkenntnisse in die Entscheidung über die Genehmigung zukünftiger Demonstrationen miteinfließen lassen?