8617/J XXV. GP

Eingelangt am 15.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Entnahme von 135.000 Euro aus der Klubkasse des Klubs der Wiener Kaffeehausbesitzer

 

In einem Brief an die Mitglieder des Klubs der Wiener Kaffeehausbesitzer gibt der bisherige Obmann, Maximilian Platzer, ein langjähriger ÖVP-Wirtschaftsbundfunktionär, zu, dass es während seiner Organwalterschaft zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Einerseits habe er sich selbst „unter der irrigen Annahme, dass es im Klub darüber Einigkeit gebe“ eine Aufwandsentschädigung von 135.000,-- Euro ausbezahlt, andererseits gibt es auch im Zusammenhang mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten im Gesamtausmaß von 27.000,-- Euro Unregelmäßigkeiten.

Herr Platzer hat nun eine Schadensgutmachung versprochen, wobei er bis 2020 den Gesamtbetrag an den Verein rückführen möchte. Wie aus den Medien zu erfahren ist, gibt es im Zusammenhang mit dieser Causa auch bereits Strafanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Wien bzw. die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende 

 

Anfrage

 

1.    Gingen bereits Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Causa Maximilian Platzer (ÖVP-Wirtschaftsbundfunktionär) und Entnahmen aus der Klubkassa des Klubs der Wiener Kaffeehausbesitzer ein?

2.    Wenn ja, wann?

3.    Sieht die Staatsanwaltschaft Wien einen Anfangsverdacht im Hinblick auf die Verwirklichung einschlägiger Straftaten, wie zB. Veruntreung, Untreue und anderer Vermögensdelikte?

4.    Wenn ja, welcher Strafrahmen wäre bei einer kolportierten Schadenssumme von 135.000,-- Euro anzuwenden?

5.    Welche Personen werden als Beschuldigte in diesem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren geführt?

6.    Sieht die Staatsanwaltschaft Wien einen Anfangsverdacht im Hinblick auf die Verwirklichung einschlägiger Straftaten nach dem Finanzstrafgesetz?

7.    Wenn ja, welcher Strafrahmen wäre bei einer kolportierten Schadenssumme von 27.000,-- Euro anzuwenden?

8.    Welche Personen werden als Beschuldigte in diesem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren geführt?

9.    Welcher Staatsanwalt führt in diesem Strafverfahren die Ermittlungen?

10. Bis wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen der StA Wien zu rechnen?

11. Wurden weitere Aufträge zur Ermittlung des Sachverhaltes an die Polizeibehörden gegeben?

12. Wenn ja, welche?

13. Gab es in diesem Zusammenhang von Seiten der Wiener ÖVP, des Wiener ÖVP-Wirtschaftsbundes oder der Wiener Wirtschaftskammer eine Kontaktaufnahme zu Ihnen oder zu Mitgliedern Ihres Kabinetts?

14. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt?

15. Haben Sie persönlich oder hat eines Ihrer Kabinettsmitglieder den Kaffeesiederball 2016 besucht?

16. Wenn ja, wer besuchte diesen Ball und in welcher Begleitung?

17. Wurden die jeweiligen Karten durch das BMJ bezahlt?

18. Wenn ja, wie viele Karten wurden gekauft und zu welchem Gesamtpreis?

19. Wurden die jeweiligen Karten dem BMJ unentgeltlich zur Verfügung gestellt?

20. Haben Sie in den Vorjahren persönlich oder hat eines Ihrer Kabinettsmitglieder den Kaffeesiederball  besucht?

21. Wenn ja, wer besuchte diesen Ball und in welcher Begleitung?

22. Wurden die jeweiligen Karten durch das BMJ bezahlt?

23. Wenn ja, wie viele Karten wurden gekauft und zu welchem Gesamtpreis?

24. Wurden die jeweiligen Karten dem BMJ unentgeltlich zur Verfügung gestellt?