8637/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Stand der Erledigung des Problems der Almflächenerfassung in den Jahren 2001-2013 und damit verbundener massiver Förderkürzung bei Betrieben

BEGRÜNDUNG

 

Gemäß Anfragebeantwortung 14165/AB vom 18. Juni 2013 betrug die Zahl der Betriebe mit Almfutterflächen (Stand April 2013), die mit Zahlungsrückforderungen (Betriebsprämie, AZ und ÖPUL) und ggf. Sanktionen konfrontiert waren 12 271 Betriebe. Der Gesamtbetrag der Rückzahlungen betrug etwa 10 Mio €.         
In der Folge wurde vom Landwirtschaftsminister eine Sonderkommission Alm einberufen und der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler mit der Leitung dieser Sonderkommission beauftragt. Diese hat eine umfassende Analyse durchgeführt und auch zahlreiche Vorschläge zur Lösung des Almendesasters erarbeitet. Beim sogenannten Almgipfel am 19. 12. 2014 verkündete Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter dann, dass 80 % der Fälle erledigt und 12 Mio € ausbezahlt werden konnten. Gleichzeitig fand im Jahr 2014 eine Novelle des Marktordnungsgesetzes statt, welches im Bereich der Almen folgendes vorsieht:        
           
„finden Kürzungen und Ausschlüsse keine Anwendung, wenn für den auftreibenden Betriebsinhaber keine Umstände erkennbar waren, die ihn an der Zuverlässigkeit des Antragstellers der Alm- oder Weidefutterflächen zweifeln lassen hätten können. (2) Abs. 1 findet auch auf rechtskräftig abgeschlossene Antragsjahre Anwendung, wenn ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht wird und der Bescheid längstens innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Inkrafttreten dieser Bestimmung in Rechtskraft erwachsen ist“.

Weiters wird für die zukünftige Zuteilung von Zahlungsansprüchen festgelegt:         

Für die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen für Almen und Hutweiden und bei der Zuweisung gemäß Art. 30 Abs. 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 werden in Anwendung des Art. 24 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 die beihilfefähigen Flächen mit einem Verringerungskoeffizienten von 80 % herangezogen“.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Betriebe haben mit Stichtag 31.12.2015 noch Rückforderungsbescheide bezüglich Almflächen? Wie viele Betriebe haben dagegen einen Einspruch erhoben? Wie viele Verfahren sind beim Bundesverwaltungsgericht noch offen?

 

2)    Wie viele Betriebe haben AMA-Rückzahlungsbescheide betreffend ÖPUL-Förderungen seit 2010 vor Gerichten eingeklagt? Wie viele Verfahren davon sind abgeschlossen? Wie viele Verfahren sind zu Gunsten der Kläger ausgegangen?

 

3)    In wie viele Verfahren in Sachen Almen bzw. Rückzahlungsforderungen ist die AMA derzeit beim Bundesverwaltungsgericht involviert? Wie viele Einsprüche wurden bisher vom Bundesverwaltungsgericht an die AMA zur Neuberechnung der Förderungen rückverwiesen?

 

4)    Wieso wurde im Rahmen der Lösung des Almen-Desasters nie berücksichtigt, dass ursprünglich die Förderungen der Betriebe ja produktbezogen (zB. Milch- und Tierprämien) ausbezahlt und erst im Rahmen der Agrarreform auf die Fläche entkoppelt wurden. Die meisten Alm- und Grünlandbetriebe haben durch ihre extensive Bewirtschaftung daher nie einen Fördercent zu Unrecht erhalten! Warum wurde die EBP-Gesamtsummen je Betrieb nicht auf die neu ermittelten (Alm-)Flächen verrechnet, um den korrekten Flächenzahlungsanspruch (FZA) zu ermitteln? Was stünde einer solchen Bereinigung für Härtefälle im Wege?

 

5)    Wurde die Empfehlung Franz Fischlers „Die Kammern sollen in Zukunft ausschließlich beratend tätig sein, um Interessenskonflikte zu vermeiden“, umgesetzt? Wenn nein, womit begründen Sie dies? Wenn ja, wie ist dies konkret rechtlich geregelt?

 

6)    Wurde die Empfehlung Franz Fischlers, dass „die Arbeit der AMA von der Arbeit der Kammern getrennt werden“ muss umgesetzt? Wenn nein, womit begründen Sie dies?

 

7)    Wie wurde die Empfehlung Franz Fischlers, dass die Flächenermittlung durch die AMA in Form eines Amtsgutachtens durchzuführen ist, welches als Grundlage des Förderantrages des Landwirts auch von der Behörde akzeptiert werden muss umgesetzt?

 

8)    „Weiters ist in Erinnerung zu rufen, dass wiederholt von verschiedenen politischen Amtsträgern in Aussicht gestellt wurde, dass alle Landwirte, die nicht schuldhaft gehandelt haben, mit der Befreiung von den Sanktionen rechnen können“. Wie ist diese Mahnung von Franz Fischler berücksichtigt worden?

 

9)    Stimmt es, dass Alm-Obmänner und Eigenalmbesitzer – also diejenigen welche die Fläche selbst angegeben haben, im Rahmen der de-minimis- Regelung eine Rückerstattung der Sanktionen bzw. der Förderkürzung erhalten haben?

 

10) In einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Alm-Causa wird festgehalten: „Die bloße Erklärung, er habe auf den Almauftreiber vertrauen und keine Umstände erkennen können, die ihn an seiner Zuverlässigkeit zweifeln lassen hätten können, ist als Beleg für die Erfüllung des Tatbestandes des § 8i Abs. 1 MOG 2007 daher nicht ausreichend“. Wie beurteilen Sie diese Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die diesbezüglichen Erklärungen vieler von den Förder-Sanktionen betroffenen Bäuerinnen und Bauern? Wie beurteilen Sie diese Feststellung im Kontext möglicher Prüfungen durch den EU-Rechnungshof?

 

11) Wie viele Zahlungsansprüche aus der 1. Säule der Agrarpolitik sind im Jahr 2015 auf die Almflächen umgeschichtet worden? Wie groß ist diese Gesamtfläche und wie hoch ist der Prämiensatz je Hektar Almfläche 2015 im Durchschnitt?

 

12) Wie hoch werden die Zahlungsansprüche am Ende der Reform im Jahr 2019 je Hektar Almfläche (gemäß Reduktionsfaktor) voraussichtlich sein?