8770/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Neugestaltung des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten

BEGRÜNDUNG

 

Der Vorstudienlehrgang hat die Aufgabe, internationale Studierende auf die Ablegung der Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache und auf die Ablegung von Ergänzungsprüfungen in anderen Fächern vorzubereiten. Ziel ist die Zulassung zum ordentlichen Studium.

Wie der Standard am 3. März 2016 berichtete[1], soll der Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) neu gestaltet werden. Im Rahmen der Neugestaltung kommt es auch zu einer Gebührenerhöhung für Deutschkurse von derzeit 465.- Euro auf künftig 1150.- Euro pro Semester. Die Erhöhung betrifft die Deutschkurse, nicht jedoch die Fächerkurse, und wird mit einem Anstieg der Teilnehmer_innenzahlen argumentiert.

Der ermäßigte Beitrag, der bisher für alle VWU-Teilnehmer_innen galt, wird durch Subventionen des Bundesministeriums für Bildung und Frauen möglich. Dem Wunsch der Leiterin des VWU, Margarete Kernegger, nach einer Aufstockung der Mittel wurde laut zitiertem Artikel nicht entsprochen.

Von der Gebührenerhöhung ausgenommen sind Studierende aus den sog. Least Developed Countries (LDC) und Other Low Income Countries (OLIC); aus Staaten, die sich auf der Liste des Development Assistance Committee (DAC) / Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) finden; sowie aus den Schwerpunktländern der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Auch Asylwerber_innen, subsidiär Schutzberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen weiterhin den ermäßigten Preis bezahlen.

Vertreter_innen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft haben die Befürchtung geäußert, die Ermäßigung für Asylwerber_innen, subsidiär Schutzberechtigte und anerkannte Flüchtlinge könnte bald gestrichen werden.

Mit der Durchführung des VWU ist laut Statut der Vereins „Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) - Agentur für Internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation“, seit 2009 Österreichische Austauschdienst-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OeAD-GmbH), beauftragt. Eigentümerin der OeAD-GmbH ist die Republik Österreich, Eigentümervertreter das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Teilnehmer_innen hat der VWU derzeit?

 

2)    Wie viele Teilnehmer_innen des VWU sind von der Erhöhung der Gebühren betroffen?

 

3)    Rechnen Sie mit einer Verbesserung des Kursangebots durch die Neugestaltung des VWU? Das heißt, rechnen Sie mit einer kürzeren Verweildauer der individuellen Teilnehmer_innen im VWU bin zum erfolgreichen Ablegen der jeweiligen Ergänzungsprüfung?

 

4)    Rechnen Sie mit einem Rückgang der Steigerung der Teilnehmer_innenzahlen am VWU durch die Neugestaltung?

 

5)    Auf wie viele Teilnehmer_innen ist der VWU ausgelegt, das heißt wie viele Personen könnten an Kursen des VWU teilnehmen, ohne dass eine Gebührenerhöhung nötig wäre?

a.    Wurde diese Zahl im laufenden Semester überschritten?

b.    Wurde diese Zahl in der Vergangenheit schon überschritten (mit der Bitte um Angabe der konkreten Teilnehmer_innenzahlen und des jeweiligen Semesters)?

 

6)    Wie erklären Sie als Eigentümervertreter der mit der Organisation des VWU betrauten OeAD-GmbH die Tatsache, dass die Neugestaltung des Vorstudienlehrgangs lediglich in Wien, nicht jedoch an den anderen österreichischen Standorten Graz und Leoben, durchgeführt wird?

 

7)    Wie setzen sich die Teilnehmer_innen des VWU zusammen (mit der Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Angabe der Anzahl)?

 

8)    Wie hat sich die Zusammensetzung der Teilnehmer_innen des VWU in den letzten fünf Jahren, das heißt seit Wintersemester 2011, verändert (mit der Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Angabe der Anzahl)?

 

9)    Wie setzten sich die Teilnehmer_innen an den Standorten Graz und Leoben zusammen (mit der Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Angabe der Anzahl)? Gibt es wesentliche Unterschiede zum Standort Wien?

 

10)  Wie hoch müsste eine Erhöhung der Subvention des VWU, die derzeit durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen geleistet wird, sein, um weiterhin eine Ermäßigung für alle Kursteilnehmer_innen zu ermöglichen?

 

11) Haben Sie oder Vertreter_innen Ihres Ministeriums Gespräche über die Erhöhung der Subvention durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen geführt, um weiterhin eine Ermäßigung für alle Kursteilnehmer_innen zu ermöglichen?

 

12)  Gab es Ihrerseits Überlegungen oder konkrete Pläne dazu, eine Erhöhung der Subvention durch Mittel Ihres Ressorts zu bestreiten, um weiterhin eine Ermäßigung für alle Kursteilnehmer_innen zu ermöglichen?



[1] Uni-Standard vom 3. März 2016, S. U1.