8793/J XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Änderung des Erlasses betreffend Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe bei Schulkooperationen

 

 

Die sogenannte "Schülerfreifahrt" wird gesetzlich in §30 FLAG geregelt, wobei die genauen Bestimmungen dem entsprechenden Antragsformular des BMF, welches auch für die Finanzierung zuständig ist, zu entnehmen sind (vgl. http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih81.pdf).

Unter dem Punkt "Erläuterungen" wird wortwörtlich angeführt:

 

"4. Außerdem sind Schülerfreifahrten nur für die an jeweils mindestens vier Tagen in der Woche stattfindenden Fahrten zu und von der Schule vorgesehen. Eine Ausnahme besteht bei Berufsschülern/Berufsschülerinnen: Diese können an den Schülerfreifahrten auch dann teilnehmen, wenn sie die Berufsschule nur an bestimmten Tagen in der Woche (z.B. an jedem Montag) besuchen müssen. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die nur fallweise stattfinden sowie für die so genannten Familienheimfahrten sind Schülerfreifahrten nicht vorgesehen."

 

Der zugehörige Erlass ist unter der Geschäftszahl BMUKK-20.912/0002-III/12/2010 auf der Homepage des BMBF angeführt (auf die Regelung der oben genannten "4-Tage-Woche" wird in Punkt 2.8 hingewiesen).

Abgeleitet bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler, die eine Schule nur 2 oder 3 Tage die Woche besuchen, nicht in den Genuss der Schülerfreifahrt kommen. Sogenannte "Schulkooperationen" wie in §65a Schulunterrichtsgesetz angeführt – sind lehrplanmäßig so geregelt, dass die Unterrichtseinheiten auf die unterschiedlichen, kooperierenden Schulstandorte verteilt werden. Am konkreten Beispiel der geplanten Schulkooperation der HAK Spittal und der HTL1 für Mechatronik in Klagenfurt bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche in Klagenfurt und dreimal in Spittal / Drau unterrichtet werden. Die aktuelle Regelung der Schülerfreifahrt würde in diesem Fall u.a. dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise außerhalb Spittals leben, weder eine Schülerfreifahrt nach Spittal noch nach Klagenfurt erhalten. Ein gleichberechtigter Bildungszugang wird ihnen somit nicht ermöglicht!

 

NAbg. Erwin Angerer hat in diesem Zusammenhang bereits am 29.01.2016 an die Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek einen Brief übermittelt und gebeten, für die betroffenen Schülerinnen und Schüler eine Lösung herbeizuführen.

 

Fr. BM Heinisch – Hosek hat weder auf die postalische Übermittlung noch auf das darauf aufbauende E-Mail vom 24.02.2016 reagiert.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

1.    Welche Position vertritt das BMF in Hinblick auf die Einrichtung sogenannter Schulkooperationen?

2.    Ist seitens des BMF geplant, solche Schulkooperationen auch finanziell zu unterstützen/fördern?

3.    Wenn ja, inwiefern?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Stellt die aktuelle Regelung der Schülerfreifahrt nach Meinung des BMF eine Benachteiligung für Schülerinnen und Schüler, die dem Lehrplan einer Schulkooperation unterliegen, dar?

6.    Wenn ja, inwiefern?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Gibt es seitens des BMF die Bereitschaft, mit dem zuständigen Ministerium (BMBF) in Kontakt zu treten, um eine Änderung des aktuellen Erlasses zur Schülerfreifahrt zu bewirken?

9.    Wenn ja, inwiefern?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Gibt es seitens des BMF die Bereitschaft, die finanzielle Regelung der Schülerfreifahrt auch auf Schülerinnen und Schüler von Schulkooperations-Projekten zu erweitern?

12. Wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Meinung vertritt das BMF grundsätzlich im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Beantwortung eines Schriftstückes, das persönlich seitens eines Nationalratsabgeordneten an den zuständigen Minister / die zuständige Ministerin gestellt wird?