8862/J XXV. GP<3ZA>veröffentlichte Version</3ZA>

Eingelangt am 04.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend unzulässige Mehrdienstleistungen

BEGRÜNDUNG

 

Der Anfragesteller hat Hinweise erhalten, wonach eine Lehrerin in Salzburg widerrechtlich bis zu 18 Wochenstunden über die Lehrverpflichtung hinaus als Mehrdienstleistung unterrichtet haben soll. Umgerechnet in die Arbeitszeit einer Verwaltungsbeamtin wären das 76 Stunden pro Woche.[1]

Derart enorme Arbeitsbelastungen schränken die Qualität des Unterrichts stark ein und sind daher nicht zulässig. Die Schulen werden in einem Sicherstellungserlass auch jährlich an die Einhaltung der Bestimmungen erinnert:

Sicherstellungserlass

Abschnitt A.1 Pkt. 8 des Erlasses – „Sicherstellungserlass“ - des Bundesministeriums für Bildung und Frauen für das Schuljahr 2014/2015, GZ BMUKK-715/0001-III/8/2014, enthält folgenden (seit Jahren unveränderten) Passus[2] zur Verteilung der Mehrdienstleistungen:

„Mehrdienstleistungen sind in die provisorische Lehrfächerverteilung aufzunehmen. Bei der Vergabe von Mehrdienstleistungen ist darauf zu achten, dass diese Mehrdienstleistungen aus personellen und pädagogischen Gründen vertretbar sind. Mehrdienstleistungen sind auf alle in Frage kommenden Lehrer/innen etwa gleichmäßig aufzuteilen.“


Die enorme Überschreitung der Arbeitszeit und massive Zuweisung von Mehrdienstleistungen an nur eine Lehrkraft deutet auf ein völliges Versagen der Schulleitung und der Schulaufsicht hin. Die betreffende Lehrerin leistet jährlich etwa drei- bis viermal so viele Überstunden wie ihre KollegInnen. Die Schulleitung ist zuständig für die Erstellung der Stundenpläne und die Fächerverteilung an den Schulen, die Schulaufsicht muss sowohl Stundenpläne als auch Fächerverteilung prüfen und genehmigen.

Wie also konnte es zu einem derartigen Versagen von Schulleitung und Schulaufsicht kommen, ohne dass die nächste höhere Instanz der Bundesschule, nämlich der Landesschulrat selbst, diesen Missstand beendet? Der Grund dafür ist simpel. Bei der betreffenden Lehrerin handelt es sich um Dipl.-Päd. A. P., Ehegattin des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Salzburg, Prof. Mag. J. P.. Sie unterrichtet an der BHAK 1 und an der Abendhak der BHAK 2 in Salzburg Informations- und Officemanagement[3]. Sie hat in den vergangenen Jahren Mehrdienstleistungen in folgendem Ausmaß zugeteilt bekommen:

Überstunden - Verteilung A. P.

Schuljahr 2013/14

Schuljahr 2014/15

Schuljahr 2015/16

MDL ca. 15 WoStunden (i.e. 70 Beamtenstunden)

MDL ca. 18 WoStunden (i.e. 76 Beamtenstunden)

MDL ca. 11 WoStunden (i.e. 62 Beamtenstunden)

 

Die normale Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Lehrkraft beträgt rund 20 Wochenstunden Unterricht, was in etwa einer 40-Stunden-Woche entspricht. Mehrdienstleistungen werden daher auch entsprechend hoch vergütet.

Die PersonalvertreterInnen der beiden Schulen wären an sich angehalten, diesen Missstand aufzudecken. Sie fürchten allerdings Nachteile für sich und für die betroffenen Schulen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist Ihnen der Umstand bekannt, wonach Dipl.-Päd. A. P., die Gattin des Amtsführenden Landesschulratspräsidenten in Salzburg, Mehrdienstleistungen im Ausmaß bis zu 18 Wochenstunden zugeteilt bekommen hat? Wenn ja, seit wann? Wenn ja, warum haben Sie nichts dagegen unternommen?


2)    Wie oft mussten die Frau Dipl.-Päd. A. P. zugewiesenen Stunden in den letzten beiden Schuljahren suppliert werden, bzw. sind die Stunden entfallen? (z.B. wegen Erkrankung, Teilnahme an Weiterbildung während der Unterrichtszeit u.ä.)

3)    Wie viele Wochenstunden müssen Lehrkräfte für Informations- und Officemanagement an Bundesschulen im Durchschnitt leisten, um ihr Stundenkontingent im Rahmen der Lehrverpflichtung zu erfüllen?

4)    Gibt es an der BHAK 1 und BHAK 2 in Salzburg andere Lehrkräfte als Frau Dipl.-Päd. A. P., die Informations- und Officemanagement unterrichten können? Wenn ja, wie viele Stunden unterrichten diese in diesem Fach?

5)    Gibt es an anderen Höheren Schulen in Salzburg Lehrkräfte, die Informations- und Officemanagement unterrichten können? Wenn ja, wie viele Stunden unterrichten diese in diesem Fach?

6)    Wie viele Überstunden müssen Lehrkräfte für Informations- und Officemanagement an Bundesschulen im Durchschnitt leisten?

7)    Oberste Behörde für Bundesschulen ist das Bundesministerium für Bildung und Frauen. Haben sich Schulleitung, Schulaufsicht, Personalvertretung oder Lehrkräfte der betroffenen Schulen direkt an das Bundesministerium für Bildung und Frauen gewandt, um auf den Missstand aufmerksam zu machen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, was hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen unternommen, um den Missstand aufzuklären und zu beseitigen?

8)    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Missbrauch der Mehrdienstleistungsvergabe in Salzburg zu unterbinden?

 



[1] Für die Umrechnung von LehrerInnenstunden in Höheren Schulen in Beamtenstunden wird grundsätzlich der Schlüssel 1 zu 2 herangezogen. Eine Unterrichtsstunde zählt in der Arbeitszeitumrechnung doppelt, weil nicht nur die reine Tätigkeit in den Klassen zu sehen ist, sondern auch die Vorbereitungs-, Korrektur- und Fortbildungsarbeiten zu berücksichtigen sind

[2] Ursprünglich als Dienstanweisung im Erlass BMUKK 12.12.1980 GZ 715/8-18/80, dann immer wieder jährlich im sogenannten „Sicherstellungserlass“ wiederholt.

[3] Stundenpläne der betreffenden Schulen sind online hier abzurufen: http://www.bhak1.at/lehrerinnen/ und http://www.hakzwei.salzburg.at/index.php?id=165&left=2&top=2